Zum 1. April 2024 sind Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (AWBG) in Kraft getreten. Zentrale Inhalte sind neben der Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter und der Einführung eines Qualifizierungsgeldes auch die Ausbildungsgarantie.
Ziel der Ausbildungsgarantie ist es, allen jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer möglichst betrieblichen Ausbildung zu ermöglichen. Die Ausbildungsgarantie ist dabei kein alleinstehendes Ausbildungsstellenangebot, sondern setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen. Sie umfasst Beratungs- und Unterstützungsangebote, angefangen bei der beruflichen Orientierung und Beratung, bis zu Hilfen bei der Aufnahme und für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.
Neu seit 1. April 2024: Praktikum zur Berufsorientierung, Mobilitätszuschuss und Anpassungen bei der Einstiegsqualifizierung
Die neuen gesetzlichen Regelungen im Kontext der Ausbildungsgarantie betreffen vier Förderinstrumente, die zum 1. April eingeführt wurden bzw. zum 1. August 2024 eingeführt werden. Ab April fördern Agenturen für Arbeit und Jobcenter Praktika zur Berufsorientierung in Betrieben. Dabei können auch notwendige Kosten, wie zum Beispiel Fahrt- oder Unterkunftskosten übernommen werden. Intensive Beratung zur Berufsorientierung und Berufswahl ergänzen dieses Förderinstrument.
Der Mobilitätszuschuss unterstützt junge Menschen, die bereit sind, für eine betriebliche Berufsausbildung umzuziehen. Mit dem Zuschuss können Auszubildende bis zu zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr finanziert bekommen.
Als drittes Element der Ausbildungsgarantie sind zum 1. April neue Regelungen bei der Einstiegsqualifizierung in Kraft getreten. Sie kann nun auch in Teilzeit absolviert werden und die Mindestdauer wird von sechs auf vier Monate verkürzt. So können mehr Jugendliche und Betriebe die Einstiegsqualifizierung nutzen, beispielsweise auch mehr Menschen mit Behinderungen. Das trägt einem inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Rechnung.
Weitere Details erfahren Sie unter www.arbeitsagentur.de oder bei den Mitarbeitenden der Agentur für Arbeit Trier.