Vereinfachung für Familien mit Neugeborenen
Seit Anfang des Jahres 2024 erhalten Familien direkt nach Geburt ihres Kindes ein Begrüßungsschreiben der Familienkasse mit einem QR-Code. Dieser führt über einen persönlichen Zugangscode direkt zu dem größtenteils vorausgefüllten Onlineantrag auf Kindergeld. Der Antrag kann komplett papierlos eingereicht werden. Nachweise müssen nicht mehr beigefügt werden.
Familien müssen also ab sofort nicht mehr selbst die Initiative ergreifen. Sie erhalten bereits kurze Zeit nach der Geburt des Kindes automatisch Post von der Familienkasse.
Digitale Angebote erleichtern den Zugang zu den Leistungen
Die Angebote der Familienkasse sollen alle Anspruchsberechtigten erreichen und leicht zugänglich sein. Darum baut die Familienkasse ihre Online-Angebote kontinuierlich aus. Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag können komplett online über BundID eingereicht werden. Dort kann die bevorzugte Identifizierungsart gewählt werden (zum Beispiel: ELSTER, eID). Sämtliche Mitteilungen und Nachweise können direkt online übermittelt werden.
Hinweise zum Datenschutz sowie alle Informationen rund um die Leistungen der Familienkasse finden sich online unter www.familienkasse.de.
Auch viele weitere Dienstleistungen der Agentur für Arbeit sind online nutzbar. „Unsere eServices bieten sehr gute und sichere Zugangs- und Kommunikationsmöglichkeiten“, so Nadine Mattes, operative Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit Trier. „Von der online Arbeitssuchendmeldung bis zum Hochladen des Antrags auf Arbeitslosengeld geht alles unkompliziert und schnell. Auch die Kommunikation zwischen Beratungsfachkraft und Kundin oder Kunden kann über die Postfachnachricht erfolgen und ist sicherer als eine E-Mail!“ Und über die BA-mobil App sind die Services sogar von unterwegs nutzbar.
BA-mobil steht im Apple App Store für iOS bzw. im Google Play Store für Android zur Verfügung.