Spezielle Leistungen bei Einstellung von Menschen mit Beeinträchtigung können sein:
- Menschen mit Behinderung ausbilden:
- Arbeitgeber können für die betriebliche Ausbildung einen Ausbildungszuschuss erhalten. Die Höhe des Zuschusses wird individuell festgelegt und richtet sich nach Art und Schwere der Behinderung.
- Menschen mit Behinderung einstellen:
- Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung sozialversicherungspflichtig einstellen wollen, können einen Eingliederungszuschuss zu dessen Lohn bzw. Gehalt erhalten. Die Höhe wird individuell nach Art und Schwere der Behinderung festgelegt.
- Probebeschäftigung:
- Im Rahmen einer Probebeschäftigung (befristeter Arbeitsvertrag für bis zu drei Monate) erhält der Arbeitgeber ein genaueres Bild der Fähigkeiten und Kenntnisse des Bewerbers, um mögliche Einstellungsvorbehalte auszuräumen. Hier kann das Arbeitsentgelt zu 100 Prozent erstattet werden.
- Arbeitshilfen
- Arbeitshilfen können Arbeitgeber für eine behindertengerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen erhalten. Ziel der Arbeitshilfen ist es, bei bestimmten Behinderungen die Arbeitstätigkeit zu ermöglichen, die Arbeitsausführung zu erleichtern und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
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Wir als Spezialisten im Arbeitgeber-Service (AG-S) sind die regionalen Ansprechpartner der Arbeitgeber für dieses Themenportfolio.
Unser Ziel ist es durch Aufklärung und Information berufliche Chancen für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Dabei arbeiten wir Hand in Hand mit den erfahrenen Vermittlungsfachkräften des Reha-Teams.
Für Terminvereinbarungen und Fragen stehen wir Ihnen per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.