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Die Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit und der Jobcenter reichen von fachbezogenem Weiterbildungskurs über Anpassungsqualifizierung, bis hin zum Erwerb eines komplett neuen Berufsabschlusses. Durch den Bildungsgutschein sichert Ihnen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu, bestimmte Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung zu übernehmen. Nutzen Sie ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter, welche Fördermöglichkeiten es gibt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Ab dem 01. Juli 2023 können Sie dabei unter Umständen vom Weiterbildungs- oder Bürgergeldbonus profitieren.
https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung
Jobcenter Bernkastel-Wittlich
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter/jobcenter-bernkastel-wittlich-wittlich.html
Jobcenter Bitburg-Prüm
https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Bitburg-Pruem/DE/Home/home_node.html
Jobcenter Trier Stadt
https://www.jobcenter-trier-stadt.de/arbeitsvermittlung/selbststaendigkeit
Jobcenter Trier-Saarburg
https://www.jobcenter-trier-saarburg.de/
Nutzen Sie vor dem Schritt in die Selbstständigkeit das Beratungsangebot Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihres Jobcenters. Im persönlichen Gespräch können Sie klären, ob Sie möglicherweise eine finanzielle Unterstützung für den Start Ihres eigenen Unternehmens erhalten können.
Jobcenter Bernkastel-Wittlich
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter/jobcenter-bernkastel-wittlich-wittlich.html
Jobcenter Bitburg-Prüm
https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Bitburg-Pruem/DE/Home/home_node.html
Jobcenter Trier Stadt
https://www.jobcenter-trier-stadt.de/arbeitsvermittlung/selbststaendigkeit
Jobcenter Trier-Saarburg
https://www.jobcenter-trier-saarburg.de/
Mit dem Aufstiegs-BAföG (auch Meister-BAföG genannt) bzw. dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Kreisverwaltung Eifelkreis-Bitburg-Prüm
Ansprechpersonen: Stefanie Grün / Christian Mutsch
/
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Ansprechpersonen: Silvia Schiefer / Michael Ruppenthal
https://www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/soziale-hilfen/bafoeg/
Der Fachkräftemangel ist längst in allen Branchen angekommen. Um diesem entgegenzuwirken braucht es neben der klassischen Ausbildung vor allem eines: Qualifizierung! Egal ob ungelernte, Quereinsteigende oder Mitarbeitende, die neues Fachwissen und neue Kompetenzen benötigen. Die Möglichkeiten sind vielfältig – wir unterstützen Sie gerne!
Ansprechpersonen: Martin Heß, Dagmar, Klimperle, Anja Gratz, Philipp Rader, Alfred Tiex
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung
Wenn Sie langzeitarbeitslosen Menschen, die Bürgergeld beziehen, eine Chance in Ihrem Unternehmen geben wollen, kann diese Beschäftigung durch das Jobcenter unter anderem in Form eines Lohnkostenzuschusses gefördert werden. Auch ein beschäftigungsbegleitendes Coaching, um den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu unterstützen zählt zu den Möglichkeiten der beiden Maßnahmen. Wenn Sie einem langzeitarbeitslosen Menschen die Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen wollen, dann kontaktieren Sie das zuständige Jobcenter.
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-langzeitarbeitslosen
Jobcenter Bernkastel-Wittlich
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter/jobcenter-bernkastel-wittlich-wittlich.html
Jobcenter Bitburg-Prüm
Jobcenter Trier Stadt
https://www.jobcenter-trier-stadt.de/arbeitsvermittlung/foerderungen?hc=0&v=0&cHash=bbd4c2acfe377146511c09cc5d82fecf
Jobcenter Trier-Saarburg
https://www.jobcenter-trier-saarburg.de/arbeitgeber/foerdermoeglichkeiten/
Gründe für einen Arbeitsausfall gibt es viele: Auftragsmangel, Lieferprobleme, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse… In vielen dieser Fälle können Sie für Ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragen. So können Sie Beschäftigte halten und müssen nicht entlassen – Sie können sie sogar qualifizieren. Zu den besonderen Bedingungen des Bezuges von Kurzarbeitergeld beraten wir Sie gerne!
Ansprechpersonen: Arbeitgeberservice Trier
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen