Die Kernaufgaben der Agentur für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) sind:
Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
Arbeits- und Berufsberatung von Arbeitsuchenden
Arbeitgeberberatung
Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung
Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
Zahlung von Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Insolvenz
Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
Information über den Ausbildungsstellen- und Arbeitsmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung, einschließlich der Erstellung von Statistiken
Sowohl für die Stadt Ulm als auch für den Alb-Donau-Kreis bilden die kommunale Seite und die Agentur für Arbeit Ulm seit dem 01.01.2012 je eine gemeinsame Einrichtung. Die SGB II-Kunden werden nun im Jobcenter Ulm und Jobcenter Alb-Donau, getrennt nach ihrem Wohnort, in drei Liegenschaften betreut.
im Stadtgebiet Ulm (Schwambergerstraße 1, 89073 Ulm)
im Alb-Donau-Kreis ohne Ehingen (Wilhelmstraße 22, 89073 Ulm)
im Bezirk Ehingen (Geschäftsstelle Ehingen – Weitzmannstr. 2)
Der Landkreis Biberach betreut die SGB II-Kunden in eigener Verantwortung im Jobcenter Biberach im Landratsamt Biberach
Stadt und Landkreis Biberach (Rollinstr. 18, 88400 Biberach)