Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde unter anderem zum Jahreswechsel der Kinderzuschlag abermals erhöht. Dieser beträgt nun bis zu 250 Euro monatlich pro Kind und wird nach Bewilligung mit dem Kindergeld ausgezahlt.
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. In diesem Fall können Eltern Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Je nachdem, wie hoch Einkommen bzw. Unterhaltskosten der Familie sind, kann sich der Auszahlungsbetrag verringern.
Selbst wenn nur 1 Euro KiZ gezahlt werden sollte, haben die Eltern einen Anspruch auf weitere damit verbundene Vorteile. Sobald KiZ bezogen wird, kann eine Befreiung von KiTa-Gebühren beantragt werden. Es besteht auch Zugang zu vielen weiteren Leistungen der Bildung und Teilhabe. Das sind z. B. Kostenerstattungen für mehrtägige Klassenfahrten, ein Zuschuss zum Schulmittagessen, zu Ausflügen von KiTa oder Tagespflege oder beispielsweise 174 Euro pro Schuljahr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.
Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der BA: „Familien müssen gerade jetzt reagieren. Und die Familienkasse der BA ist die richtige Anlaufstelle hierzu. Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Energiekosten blicken wir besorgt auf Familien, nicht nur mit geringen Einkommen. Die steigende Bedeutung des Kinderzuschlags ist uns in der momentanen Situation ein besonderes Anliegen, weil immer noch sehr viele Familien den Kinderzuschlag nicht kennen, ihn nicht beantragen und somit finanzielle Hilfen verschenken.“
Dabei bietet die Familienkasse online sowohl den „KiZ-Lotsen“ (ein Online-Tool zur schnellen individuellen Anspruchsprüfung), als auch eine direkt online buchbare Videoberatung an, um den Zugang zum KiZ zu erleichtern. Seit Januar kann Kinderzuschlag online auch komplett papierlos mittels digitalen Personalausweises (eID) beantragt werden.