„Gelber Schein“ für Arbeitslose hat ausgedient
Gesetzliche Krankenkassen übermitteln Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an Agentur für Arbeit
Vechta. Seit Anfang des Jahres 2024 ist für Arbeitslose die Pflicht entfallen, ihrer Agentur für Arbeit bei Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorzulegen. Sie müssen ihre Arbeitsunfähigkeit bzw. deren Verlängerung jedoch weiterhin umgehend mitteilen – am besten über die e-Services oder die App BA-mobil.
Tina Heliosch, Chefin der Agentur für Arbeit Vechta, sieht darin einen weiteren Fortschritt in Richtung digitaler Services und Entbürokratisierung. „Der elektronische Datenaustausch entlastet sowohl die Beschäftigten in Krankenkassen, Praxen und den Agenturen für Arbeit und erspart den arbeitslosen Menschen unnötige Wege. Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und spiegelt die gegenwärtige Transformation wieder, die wir als moderne Dienstleisterin am Arbeitsmarkt sehr gerne begleiten.“
Wichtig: Dies gilt nicht für Kundinnen und Kunden in den Jobcentern. Wer Bürgergeld bezieht, muss weiterhin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform einreichen. Auch bei der Erkrankung eines Kindes und bei privat Versicherten bleibt der „Gelbe Schein“ noch notwendig.
Hintergrundinfo:
Bereits seit Januar 2023 sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmende müssen sich zwar weiterhin „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich aber nicht mehr vorgesehen.
Hinweis
Die BA-mobil App kann im Google Play Store oder im Apple App Store auf das jeweilige mobile Endgerät heruntergeladen werden.
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