Vechta. Bereits seit einiger Zeit übermitteln Unternehmen Arbeitsbescheinigungen für ausscheidende Beschäftigte an die Agentur für Arbeit nur noch elektronisch. Das geht schnell und einfach, manchmal sind Unternehmen dabei aber auch zu schnell. Die Agentur für Arbeit Vechta bittet Unternehmen darum, elektronische Arbeitsbescheinigungen erst nach dem Beschäftigungsende und nach Aufforderung auszustellen. Ein frühzeitiges Versenden führt in den Unternehmen und den Agenturen für Arbeit zu einer unnötigen Doppelarbeit, da grundsätzlich alle Daten bis zum Beschäftigungsende benötigt werden.
Hintergrund
Mit der seit dem 1. Januar 2023 geltenden Pflicht zur grundsätzlich elektronischen Übermittlung von Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen haben sich die Prozesse für Betriebe und die Agenturen für Arbeit vereinfacht und beschleunigt. Die erforderlichen Daten werden dabei über das Verfahren BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) schnell und sicher übermittelt. Unternehmen werden zur Abgabe der gewünschten Bescheinigung von ihren ehemaligen Beschäftigten oder der Agentur für Arbeit aufgefordert. Viele Lohnabrechnungsprogramme haben den Zugang zur BEA-Schnittstelle bereits integriert. Sollte dies nicht der Fall sein, können Unternehmen Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen auch über das SV-Meldeportal elektronisch an die Agentur für Arbeit übermitteln.
Weitere Informationen zu BEA: www.arbeitsagentur.de/BEA