Die Beantragung der Gebührenmarken kann ab 02. Januar 2024 online unter www.jobcenter-rems-murr.de erfolgen. Der Antrag kann auch per E-Mail an Jobcenter-Rems-Murr.Gebuehrenmarken@jobcenter-ge.de oder schriftlich per Post beim zuständigen Jobcenter in Waiblingen, Backnang oder Schorndorf gestellt werden.
Die Gebührenmarken werden nach Antragstellung zeitnah per Post versandt.
Eine persönliche Aushändigung der Gebührenmarken erfolgt nicht mehr. Darüber hinaus haben Kundinnen und Kunden des Jobcenters weiterhin die Möglichkeit, die Gebührenmarken selbst zu beschaffen und diese dann im Jobcenter zur Erstattung einzureichen.