Neu: Qualifizierungsgeld unterstützt Betriebe im Strukturwandel bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten – die Ausbildungsgarantie unterstützt die Nachwuchskräftegewinnung

Seit 1. April 2024 sind Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung in Kraft. Zentrale Inhalte sind die Einführung des Qualifizierungsgeldes und der Ausbildungsgarantie.

02.05.2024 | Presseinfo Nr. 35

Qualifizierungsgeld – Neues Instrument für die Beschäftigtenqualifizierung

Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen im besonderen Maße durch die Transformation der Arbeitswelt der Verlust von Arbeitsplätzen droht, eine berufliche Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht. Das Qualifizierungsgeld ergänzt die bestehenden Instrumente der Beschäftigtenqualifizierung. Es wird unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten gezahlt und als Entgeltersatzleistung geleistet. Die Höhe des Qualifizierungsgeldes beträgt 60 Prozent – beziehungsweise 67 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind – des Nettoentgeltes, das durch die Weiterbildung entfällt. Arbeitgeber können den Betrag aufstocken. Die Weiterbildungskosten trägt der Arbeitgeber.

Fördervoraussetzungen für das Qualifizierungsgeld sind unter anderem ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft, eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) und eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive im aktuellen Betrieb. Die Beschäftigten müssen der Qualifizierung zustimmen.

Arbeitgeber können das Qualifizierungsgeld auch online beantragen. Alle Informationen zu Höhe und Voraussetzungen des Qualifizierungsgeldes, Formulare sowie Hinweise zum Online-Antrag erhalten Sie unter diesem Link: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/qualifizierungsgeld

Ausbildungsgarantie – niemand soll verloren gehen

Die Ausbildungsgarantie soll allen jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer Ausbildung ermöglichen. Sie setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen und umfasst Beratungs- und Unterstützungsangebote, angefangen bei der beruflichen Orientierung und Beratung, bis zu Hilfen bei der Aufnahme und für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.

Ab sofort fördern Agenturen für Arbeit und Jobcenter Praktika zur Berufsorientierung in Betrieben. Dabei können auch notwendige Kosten, wie zum Beispiel Fahrt- oder Unterkunftskosten übernommen werden. Intensive Beratung zur Berufsorientierung und Berufswahl ergänzen dieses Förderinstrument.
Der Mobilitätszuschuss unterstützt junge Menschen, die bereit sind, für eine betriebliche Berufsausbildung umzuziehen. Mit dem Zuschuss können Auszubildende bis zu zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr finanziert bekommen.
Als dritte Neuerung können Einstiegsqualifizierungen zukünftig auch in Teilzeit absolviert werden und die Mindestdauer wird von sechs auf vier Monate verkürzt. So können mehr Jugendliche und Betriebe die Einstiegsqualifizierung nutzen, beispielsweise auch mehr Menschen mit Behinderungen. Das trägt einem inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Rechnung.

Alle Unterstützungsangebote, die die Agentur für Arbeit Jugendlichen vor und während der Ausbildung bietet, sind zu finden unter www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/ausbildung-vorbereiten-unterstuetzen.