Nach dem Sozialgesetzbuch SGB Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung ist die Agentur für Arbeit Waiblingen als eine der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit mit Aufgaben betraut, die einen Ausgleich am Arbeitsmarkt unterstützen sollen. Auf Grundlage des SGB III zählen zu den Kernaufgaben der Agentur für Arbeit Waiblingen:
- Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
- Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Arbeitgeberberatung
- Förderung der beruflichen Aus - und Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation
- Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Erstellung von Statistiken