Über uns

Die Agentur für Arbeit Waiblingen ist eine von 19 Agenturen für Arbeit in Baden-Württemberg. Der Agenturbezirk Waiblingen ist identisch mit dem Landkreis Rems-Murr-Kreis und liegt nordöstlich der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart. Der Rems-Murr-Kreis beheimatet ca. 425.000 Einwohner und ist mit 858 km² flächenmäßig der größte Landkreis in der Region Stuttgart. Die wirtschaftliche Lage und der Arbeitsmarkt sind sehr stark durch die Verflechtungen innerhalb der Region Stuttgart geprägt.

Aufgaben

Nach dem Sozialgesetzbuch SGB Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung ist die Agentur für Arbeit Waiblingen als eine der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit mit Aufgaben betraut, die einen Ausgleich am Arbeitsmarkt unterstützen sollen. Auf Grundlage des SGB III zählen zu den Kernaufgaben der Agentur für Arbeit Waiblingen:

  • Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
  • Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Arbeitgeberberatung
  • Förderung der beruflichen Aus - und Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation
  • Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
  • Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
  • Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Erstellung von Statistiken

Organisatorischer Aufbau  

Zum Bezirk der Agentur für Arbeit Waiblingen gehören neben der Hauptstelle mit Sitz in der Mayenner Str. 60 in Waiblingen die Geschäftsstellen Backnang und Schorndorf. Das Berufsinformationszentrum (BIZ) hält in der Mayenner Str. 60 in Waiblingen eine große Auswahl an Materialien zur Berufs- und Studienwahl bereit.

Rechtsform und Rechtsaufsicht  

Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt daher der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Sie soll sicherstellen, dass die Bundesagentur für Arbeit, aber auch die Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit Gesetze und sonstiges Recht beachten.

Aufgabenbereiche 

  • Ausbildungsvermittlung
  • Arbeitsvermittlung
  • Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
  • Berufliche Weiterbildung
  • Job-Vermittlung für Schüler und Studenten
  • Berufsberatung

Weitere Dienstleistungen 

  • Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
  • Berufsinformationszentrum
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Ärztlicher Dienst
  • Berufspsychologischer Service
  • Technischer Beratungsdienst
  • Abiturienten- und Studienberatung