(Sozial-)Versicherung
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland, der mehr als 450 Euro pro Monat verdient, gilt als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. Das bedeutet, dass er Beiträge zur Sozialversicherung leisten muss. Diese setzt sich aus verschiedenen Pflichtversicherungen zusammen: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung. Die Beiträge werden direkt von Ihrem Verdienst einbehalten und an die Versicherungen weitergeleitet.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wie man sich richtig versichert, vermitteln wir Sie gerne an fachkundige Ansprechpartner weiter.