Rechtsform – Rechtsaufsicht – Selbstverwaltung
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist der größte Dienstleister am Arbeitsmarkt. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung führt sie ihre Aufgaben im Rahmen des für sie geltenden Rechts eigenverantwortlich durch.
Rechtsform und Rechtsaufsicht
Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt daher der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie soll sicherstellen, dass die Bundesagentur für Arbeit, aber auch die Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit Gesetze und sonstiges Recht beachten.
Selbstverwaltung
Im Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Weilheim sitzen jeweils vier VertreterInnen aus den Gruppen der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Hand. Sie haben unmittelbaren gestaltenden Einfluss auf die Arbeit der Arbeitsverwaltung.
Kontakt
Agentur für Arbeit Weilheim
Karwendelstr. 1
82362 Weilheim
Telefon
0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer)*
0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)*
* Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei
Datenschutz
Die Ansprechpartner für den Datenschutz der Agentur für Arbeit Weilheim finden Sie hier.