Tipp:Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden.
Die Förderung soll darauf gerichtet sein, Ihren Mitarbeitenden eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen.
So können Sie als Unternehmen und auch Ihre Mitarbeitenden den genannten Herausforderungen besser begegnen.
Mit Weiterbildung Kompetenzen erweitern
Passen Sie die Kenntnisse Ihrer Mitarbeitenden den aktuellen Anforderungen an!
Denken Sie auch im Job an morgen und qualifizieren sich bei Ihrem Arbeitgeber weiter!
Wichtig:Weiterbildungen, die der Anpassung der Kenntnisse Ihrer Mitarbeitenden dienen sind zum Beispiel:
Führerscheine für Bus oder LKW
kaufmännische Weiterbildungen wie SAP, DATEV, Umgang mit MS Office-Programmen
Schweißscheine
Behandlungspflege LG1 und LG2, Alltagsbegleitung, Pflegeberatung
Dies sind lediglich Beispiele.
In unserer Weiterbildungssuche im Portal „mein NOW“ finden Sie zahlreiche weitere Angebote in Ihrer Region oder auch Online.
Sie und Ihre Mitarbeitenden wissen noch nicht genau in welche Richtung es gehen soll?
Die Berufsberatung im Erwerbsleben und unser Arbeitgeberservice beraten Sie gerne!
Warnung: Ausgeschlossen sind Fortbildungsziele nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzt (AFBG), wie z.B. Meister-, Techniker- oder Fachwirtfortbildungen.
Finanzielle Förderung
Lehrgangskosten
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für Sie als Arbeitgeber bei Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses – Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ).
Zusätzliche Erstattung von Fahrkosten, sowie Kinderbetreuungskosten und Kosten auswärtiger Unterbringung für die teilnehmenden Mitarbeitenden
Wer wird gefördert?
Beschäftigte, deren Berufsabschluss (Ausbildungsdauer mindestens 2 Jahre) in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegt.
Die Maßnahme wird außerhalb des Betriebes oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb durchgeführt und umfasst mehr als 120 Stunden.