Zum 1. April 2024 treten Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung in Kraft. Neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung ist das Qualifizierungsgeld.
„Das Qualifizierungsgeld begleitet die Transformation am Arbeitsmarkt, indem es Chancen schafft in die langfristige Jobperspektive der Beschäftigten zu investieren. Unternehmen werden so bei der herausfordernden Fachkräftesicherung unterstützt“, sagt Alexander Baumann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Wiesbaden.
Neues Instrument für die Beschäftigtenqualifizierung
Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen im besonderen Maße durch die Transformation der Arbeitswelt der Verlust von Arbeitsplätzen droht, eine berufliche Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht.
Das Qualifizierungsgeld ergänzt die bestehenden Instrumente der Beschäftigtenqualifizierung. Es wird unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten gezahlt und als Entgeltersatzleistung geleistet. Die Höhe des Qualifizierungsgeldes beträgt 60 Prozent – beziehungsweise 67 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind – des Nettoentgeltes, das durch die Weiterbildung entfällt. Arbeitgeber können den Betrag aufstocken. Die Weiterbildungskosten trägt der Arbeitgeber.
Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld
Fördervoraussetzungen für das Qualifizierungsgeld sind unter anderem ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft, eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) und eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive im aktuellen Betrieb. Die Beschäftigten müssen der Qualifizierung zustimmen.
Arbeitgeber können das Qualifizierungsgeld nach Baumanns Angaben bereits jetzt beantragen. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Weitere Informationen zum Qualifizierungsgeld, Formulare sowie Hinweise zum Online-Antrag gibt es unter