Betreuung aus einer Hand: Jobcenter Stadt Würzburg ab Juni für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig

Aufenthaltstitel notwendig

30.05.2022 | Presseinfo Nr. 13

Anträge auf Leistungen der Grundsicherung können bereits jetzt gestellt werden. Über den Antrag wird entschieden, wenn die gesetzlichen Regelungen für den Rechtskreiswechsel feststehen. Gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von SGB II-Leistungen ist eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sowie eine erkennungsdienstliche Behandlung, also eine zweifelsfreie Klärung der Identität, oder mindestens die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister (AZR). Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen.

Solange die geflüchteten Menschen noch nicht von den Jobcentern betreut werden, können sie sich zur Beratung und Unterstützung für den Einstieg in den Arbeitsmarkt weiterhin an die Agentur für Arbeit wenden. Die Service-Hotline in ukrainischer und russischer Sprache ist unter 0911 178-7915 erreichbar.

Alle Hilfen aus einer Hand

Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter unterstützen alle Menschen mit Fluchterfahrung gleichermaßen - unabhängig von ihrer Herkunft. Nach dem Übergang der Geflüchteten aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung werden die Regelsätze zum Lebensunterhalt gezahlt und die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen. Zusätzlich werden die Menschen in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen. Sie erhalten damit die gleichen Leistungen wie alle hilfebedürftigen Menschen in der Stadt Würzburg.

Das Jobcenter Stadt Würzburg berät und hilft dazu beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. In einem ersten Schritt erhalten die geflüchteten Menschen bei Bedarf Hilfestellung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung, beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Danach folgt die Unterstützung bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung. Ziel ist es, die Menschen ausbildungsadäquat zu vermitteln.

Bundestag und Bundesrat haben die gesetzlichen Bestimmungen bereits entschieden. Damit das Gesetz gültig wird, muss es noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

„Wir wollen alles dafür tun, dass die geflüchteten Menschen aus der Ukraine schnellstmöglich ihre Leistungen auf Grundsicherung erhalten und eine Beschäftigung finden, die möglichst ihrer Qualifikation entspricht. Dabei vergessen wir auch alle anderen hilfebedürftigen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Würzburg nicht. Wir arbeiten gleichberechtigt daran, dass allen Menschen in gleichem Umfang dabei geholfen wird, ihre Lebenssituation zu verbessern“, so Rainer Radler, Geschäftsführer des Jobcenters Stadt Würzburg.

Alle Regelungen, Formulare, Zugangswege und Angebote vor Ort sind auf der Homepage des Jobcenters Stadt Würzburg zu finden: https://jobcenterwuerzburg.de/ukraine/