Zielsetzung und Rahmenbedingungen
Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) führt das BFIO das Programm Junior Professional Officer (JPO) durch. Neben den deutschen JPO gibt es auch eine Vielzahl von Nachwuchskräften anderer Nationen bei den Internationalen Organisationen. Die deutsche Bundesregierung hat mit etwa 40 Internationalen Organisationen Abkommen zur Entsendung von JPO geschlossen. Sie leistet mit diesem Programm einen Beitrag zur multilateralen Zusammenarbeit und bietet deutschen Nachwuchskräften die Option, internationale Berufserfahrung zu sammeln und ihre Wettbewerbschancen für eine Beschäftigung bei Internationalen Organisationen deutlich zu erhöhen. Durchschnittlich werden pro Jahr ca. 50 bis 60 deutsche Nachwuchskräfte als Junior Professional Officer neu eingestellt. Aktuell sind jeweils rund 180 Deutsche als JPO weltweit tätig. Die Federführung des Programms liegt beim BMZ.
Beschäftigungsfelder
Junior Professional Officer finden ihren Einsatz bei den Vereinten Nationen mit ihren verschiedenen Unter- und Sonderorganisationen. Auch bei der Weltbankgruppe und anderen Internationalen Finanzinstitutionen bieten sich für JPO interessante und herausfordernde Aufgaben. Es handelt sich um Tätigkeiten entweder am Sitz der jeweiligen Organisation (insbesondere in Genf, New York und Washington) oder in den Regional- und Feldbüros in Afrika, Asien, Lateinamerika und Europa. Die zentralen Themen von Internationalen Organisationen sind die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, kurz SDG). Als JPO helfen Sie, diese Ziele zu erreichen, etwa durch die Mitarbeit in Projekten zur Armutsbekämpfung, Demokratieförderung und Menschenrechte, Flüchtlingshilfe und Krisenprävention, Umweltschutz, Gesundheitsversorgung, Arbeitsschutz, Beschäftigungs- und Wirtschaftsförderung, Bildung sowie ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung.
Bewerbungsvoraussetzungen
Angesprochen sind Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit deutscher Staatsangehörigkeit und mit zwei- bis vierjähriger Berufserfahrung. Hervorragende universitäre Leistungen sind für eine Bewerbung ebenso von Vorteil wie im Ausland erworbene, relevante berufliche Erfahrung und absolvierte Praktika. Nachgefragt werden von den Internationalen Organisationen unter anderem die Fachrichtungen Volks- und Betriebswirtschaft, Jura sowie Sozial- und Politikwissenschaften, aber auch Naturwissenschaft, Ingenieurwesen und Gesundheitswissenschaften. Internationale Erfahrungen und Arbeitsaufenthalte in Entwicklungsländern sind von Vorteil.
Ein Einstieg in Internationale Organisationen ist ohne hervorragende Sprachkenntnisse nicht vorstellbar. Fließende Kenntnisse in Englisch und meistens einer weiteren VN-Sprache sind notwendig. Die Zusammenarbeit mit Personen aus unterschiedlichsten Ländern und Disziplinen stellt hohe Anforderungen an die sozialen Kompetenzen der Mitarbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Internationalen Organisationen. Sie sollten die Arbeit in einem internationalen und multikulturellen Umfeld schätzen und Wertschätzung für Diversität mitbringen. Teamfähigkeit, Planungs- und Organisationskompetenz, Kreativität, Lernbereitschaft und Flexibilität sind weitere Anforderungen. Ebenso dazu gehört die Bereitschaft, sich den lokalen Gegebenheiten des Dienstortes anzupassen.
Wichtig:Wichtiger Hinweis:
Eine Entsendung von beurlaubten Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes ist im Rahmen des Programms Junior Professional Officer nicht möglich.
Stellenausschreibungen
Die Ausschreibung der konkret zu besetzenden Stellen erfolgt in der Regel in zwei Phasen eines jeden Programmjahres (Frühjahrs- bzw. Herbstausschreibung). Die Auswahl der Stellen liegt bei einem Programmausschuss, der sich aus Vertretern des BMZ und aller anderen beteiligten Bundesministerien zusammensetzt. Auch nach Bewerbungsschluss können die Ausschreibungen aufgerufen werden, um ganzjährig einen Überblick über mögliche Aufgabenbereiche und Anforderungsprofile im Rahmen des Programms zu erhalten.
Tipp:Das BFIO lädt in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Partnern zu Online-Events für alle Interessierten am Nachwuchsförderprogramm der deutschen Bundesregierung ein. Registrieren Sie sich frühzeitig für einen der nächsten Termine.
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Interessentinnen und Interessenten können sich auf jeweils ein bis zwei der ausgeschriebenen Stellen bewerben. Alle Bewerbungen sind an das BFIO zu richten, da die Organisation der Vor-Auswahlverfahren für die bei den Internationalen Organisationen zu besetzenden Positionen beim BFIO liegt.
Aufgrund der schriftlichen Bewerbung entscheidet das BFIO, welche Bewerberinnen und Bewerber zu einem Interview eingeladen werden. Die Auswahlkommission für die Interviews setzt sich zusammen aus Vertreterinnen/Vertretern des BMZ oder des Auswärtigen Amtes, des BFIO, des für die Organisation verantwortlichen Ministeriums sowie einer deutschen Institution aus dem Bereich der Entwicklungspolitik. Im Anschluss an das Auswahlverfahren übermittelt das BFIO den Internationalen Organisationen mehrere Kandidatenvorschläge pro Position. Nach anschließenden Auswahlgesprächen durch die jeweilige Organisation treffen die Organisationen ihrerseits eine endgültige Entscheidung. Für die Auswertung der Bewerbungen für die Food and Agriculture Organization (FAO) ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verantwortlich.
Vertragsbedingungen und soziale Sicherung
Die Internationalen Organisationen schließen für jeweils ein Jahr mit der/dem JPO einen Arbeitsvertrag ab, der zweimal um ein weiteres Jahr verlängert werden kann.
Grundsätzlich gelten für die JPO die Personalstatuten (Staff Rules und Staff Regulations) der jeweiligen Organisation einschließlich etwaiger Ergänzungen beziehungsweise Sonderregelungen. Die Einstufung der Junior Professional Officer im Bereich der Vereinten Nationen erfolgt in die Einstiegsvergütungsgruppe im vergleichbaren höheren Dienst (P2). Die Dienstbezüge setzen sich aus dem Grundgehalt und verschiedenen Zulagen zusammen. Das Grundgehalt beträgt etwa 50,400 US-Dollar für eine nicht verheiratete Person (Stand: Februar 2024). Hinzu kommen diverse Zusatz- und Sozialleistungen. Zusätzlich wird ein Kaufkraftausgleich (Post Adjustment) gewährt, der bis zu ca. 80% des Grundgehaltes betragen kann. Bei den Entwicklungsbanken und bei einigen Internationalen Organisationen gelten andere Gehaltsbedingungen. Die Bezüge sind generell steuerfrei.
Während der Einsatzdauer sind die JPO im Rahmen der privaten Gruppenversicherungen der Internationalen Organisationen kranken- und unfallversichert. Je nach Organisation gelten unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Altersversorgung: Teilnahme am Pension Fund der Organisation oder ersatzweise Pflichtversicherung auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Eine freiwillige Weiterversicherung in der deutschen Arbeitslosenversicherung ist in bestimmten Fällen möglich. Liegen besondere Voraussetzungen bei der Rückkehr nach Deutschland nach Beendigung des Einsatzes vor, kann im Falle der Arbeitslosigkeit eine Überbrückungsbeihilfe vom Bundesverwaltungsamt gewährt werden.
Vorbereitung und Programmbetreuung
Die JPO sind Bedienstete der Internationalen Organisation. Gleichwohl werden sie von deutscher Seite auf ihren Einsatz vorbereitet und während ihrer Tätigkeit begleitet. Regelmäßige Arbeitskontakte zu den deutschen Ministerien und Fachorganisationen haben im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit einen hohen Stellenwert. Genauso wichtig ist die Netzwerkbildung unter den deutschen JPO. Treffen in den deutschen Auslandsvertretungen bei den Internationalen Organisationen vor Ort unterstützen dieses Ziel. Vor der Ausreise ist eine generelle Einführung sowie eine Hospitation in den für die jeweilige Organisationen zuständigen Fachministerien und den für den Einsatz relevanten Institutionen vorgesehen. Für in Entwicklungsländer ausreisende Junior Professional Officer können Vorbereitungsseminare z.B. in Länderkunde und Landessprache bei der GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH) belegt werden.
Nachbetreuung
Die Tätigkeit als Junior Professional Officer dauert in der Regel zwei Jahre, mit Option einer Verlängerung . Es ist personalpolitisches Ziel der Bundesregierung, dass die JPO nach Beendigung der geförderten Einsatzzeit – unmittelbar oder mittelbar – einen Anschlussvertrag bei einer Internationalen Organisation erhalten. Auch wenn die Stellenanzahl, die Einstellungspolitik und die Personalbewegungen bei den Internationalen Organisationen hier enge Grenzen setzen, ist dieses Ziel in der überwiegenden Mehrheit der Fälle bisher erreicht worden. Es ist jedoch wichtig für die eigene Lebensplanung zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um jeweils zeitlich befristete Arbeitsverträge handelt und eine entsprechende geographische Mobilität vorausgesetzt wird.
Für den Fall einer Rückorientierung nach Deutschland ist das BFIO behilflich. Ein „Debriefing" nach Beendigung der Einsatzzeit ist vorgesehen