JPO-Programm: Allgemeine Informationen

Informationen zum Nachwuchsprogramm der Internationalen Organisationen.

Zielsetzung und Rahmenbedingungen

Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) führt das BFIO das Programm Junior Professional Officer (JPO) durch. Beigeordnete Sachverständige (BS) sind international bekannt als Junior Professional Officers (JPO), Associate Experts (AE) oder Associate Professional Officers (APO). Neben den deutschen JPO gibt es auch eine Vielzahl von Nachwuchskräften anderer Nationen bei den Internationalen Organisationen.

Die deutsche Bundesregierung hat mit etwa 30 Internationalen Organisationen Abkommen zur Entsendung von JPO geschlossen. Sie leistet mit diesem Programm einen Beitrag zur multilateralen Zusammenarbeit und bietet deutschen Nachwuchskräften die Option, internationale Berufserfahrung zu sammeln und ihre Wettbewerbschancen für eine Beschäftigung bei Internationalen Organisationen deutlich zu erhöhen. Durchschnittlich werden pro Jahr ca. 50 bis 60 deutsche Nachwuchskräfte als Junior Professional Officer neu eingestellt. Aktuell sind jeweils rund 180 Deutsche als JPO weltweit tätig. Die Federführung des Programms liegt beim BMZ.

Beschäftigungsfelder

Junior Professional Officer finden ihren Einsatz bei den Vereinten Nationen mit ihren verschiedenen Unter- und Sonderorganisationen. Auch bei der Weltbankgruppe und anderen Internationalen Finanzinstitutionen bieten sich für JPO interessante und herausfordernde Aufgaben. Es handelt sich um Tätigkeiten entweder am Sitz der jeweiligen Organisation (insbesondere in Genf, New York und Washington) oder in den Regional- und Feldbüros in Afrika, Asien, Lateinamerika und Europa.Junior Professional Officer arbeiten in allen wesentlichen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit wie Armutsbekämpfung, Demokratieförderung und Menschenrechte, Flüchtlingshilfe und Krisenprävention, Umweltschutz, Gesundheitsversorgung, Arbeitsschutz, Beschäftigungs- und Wirtschaftsförderung, Bildung sowie ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung. Sie befassen sich in unterschiedlichen Sektoren mit der Konzeption von Entwicklungsstrategien, der Erarbeitung von Länder- und Sektorstudien sowie mit der Planung, der Implementierung und dem Management von Projekten. Des Weiteren geht es auch um Aufgaben im Verwaltungsbereich oder der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Bewerbungsvoraussetzungen

Angesprochen sind Hochschulabsolventen mit deutscher Staatsangehörigkeit und mit zwei- bis vierjähriger Berufserfahrung.Hervorragende universitäre Leistungen sind für eine Bewerbung ebenso von Vorteil wie im Ausland erworbene, relevante berufliche Erfahrung und absolvierte Praktika. Einige Internationale Organisationen geben eine Altersgrenze vor.

Nachgefragt werden von den Internationalen Organisationen unter anderem die Fachrichtungen Volks- und Betriebswirtschaft, Jura sowie Sozial- und Politikwissenschaften, aber auch Naturwissenschaft, Ingenieurwesen und Medizin. Erfahrungen im Bereich Entwicklungspolitik oder der internationalen Politik sind in der Regel Voraussetzung für eine Bewerbung. Arbeitsaufenthalte in Entwicklungsländern sind von Vorteil.

Ein Einstieg in Internationale Organisationen ist ohne hervorragende Sprachkenntnisse nicht vorstellbar. Fließende Kenntnisse in Englisch und meistens einer weiteren VN-Sprache sind notwendig. Ohne die Fähigkeit zur Abfassung längerer Texte sowie zur aktiven Teilnahme an Verhandlungen in der betreffenden Fremdsprache, ist eine erfolgreiche Tätigkeit bei Internationalen Organisationen nicht zu realisieren. Dies bedeutet auch, die spezielle fremdsprachliche Terminologie in den betreffenden Fachgebieten zu beherrschen.

Die Zusammenarbeit mit Personen aus unterschiedlichsten Ländern und Disziplinen stellt hohe Anforderungen an die sozialen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Internationalen Organisationen. Ein ausgeprägtes Einfühlungsvermögen in die Denk- und Arbeitsweise anderer Kulturen ist unabdingbar.Teamfähigkeit, Planungs- und Organisationskompetenz, Kreativität, Lernbereitschaft und Flexibilität sind weitere Anforderungen. Ebenso dazu gehört die Bereitschaft, sich den lokalen Gegebenheiten des Dienstortes anzupassen. Tropentauglichkeit ist beim Einsatz in einem Entwicklungsland Voraussetzung für eine Einstellung.

Ausschlussklausel: Es ist nicht möglich, im Rahmen des Programms Junior Professional Officer beurlaubte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zu entsenden.

Stellenausschreibungen

Die Ausschreibung der konkret zu besetzenden Stellen erfolgt in der Regel in zwei Phasen eines jeden Programmjahres (Jahresbeginn/Sommer). Die Auswahl der Stellen liegt bei einem Programmausschuss, der sich aus Vertretern des BMZ und aller anderen beteiligten Ressorts zusammensetzt. Auch nach Bewerbungsschluss können die Ausschreibungen aufgerufen werden, um ganzjährig einen Überblick über mögliche Aufgabenbereiche und Anforderungsprofile im Rahmen des Programms Beigeordnete Sachverständige zu erhalten.

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Interessentinnen und Interessenten können sich auf zwei der ausgeschriebenen Vakanzen bewerben. Alle Bewerbungen sind an das BFIO zu richten, da die Vorauswahl und Benennung der Kandidatinnen und Kandidaten für die bei den Internationalen Organisationen zu besetzenden Positionen beim BFIO liegt.

Aufgrund der schriftlichen Bewerbung entscheidet das BFIO gemeinsam mit dem BMZ und anderen Ministerien, welche Bewerberinnen und Bewerber zu dem Auswahlverfahren nach Bonn eingeladen werden. Die Auswahlkommission setzt sich zusammen aus Vertreterinnen/Vertretern des BMZ, des BFIO, des für die Organisation verantwortlichen Ministeriums sowie einer deutschen Institution aus dem Bereich der Entwicklungspolitik. Das Auswahlverfahren sieht eine schriftliche Arbeit in Englisch sowie ein persönliches Interview vor.

Im Anschluss übermittelt das BFIO den Internationalen Organisationen mehrere Kandidatenvorschläge pro Position. Nach anschließenden Auswahlgesprächen durch die jeweilige Organisation via Videokonferenz/Telefon oder persönlichen Interviews im BFIO treffen die Organisationen ihrerseits eine endgültige Entscheidung.Für die Auswertung der Bewerbungen für die Food and Agriculture Organization (FAO) ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verantwortlich.

Vertragsbedingungen und soziale Sicherung

Die Internationalen Organisationen schließen für jeweils 1 Jahr mit der/dem Junior Professional Officer einen Arbeitsvertrag ab, der zweimal um ein weiteres Jahr verlängert werden kann. Der Einsatzzeitraum für eine/n JPO beträgt in der Regel drei Jahre.

Grundsätzlich gelten für die Junior Professional Officer die Personalstatuten (Staff Rules und Staff Regulations) der jeweiligen Organisation einschließlich etwaiger Ergänzungen beziehungsweise Sonderregelungen. Die Einstufung der Junior Professional Officer im Bereich der Vereinten Nationen erfolgt in die Einstiegsvergütungsgruppe im vergleichbaren höheren Dienst (P2). Die Dienstbezüge setzen sich aus dem Grundgehalt und verschiedenen Zulagen zusammen. Das Grundgehalt beträgt etwa 46.500 US-Dollar für eine/n Nichtverheiratete/n (Stand: Januar 2014). Hinzu kommen diverse Zusatz- und Sozialleistungen. Für verschiedene Dienstorte wird zusätzlich ein Kaufkraftausgleich (Post Adjustment) gewährt, der bis zu ca. 80% des Grundgehaltes betragen kann. Bei den Entwicklungsbanken und bei einigen Internationalen Organisationen gelten andere Gehaltsbedingungen. Die Bezüge sind generell steuerfrei.

Während der Einsatzdauer sind die JPO im Rahmen der privaten Gruppenversicherungen der Internationalen Organisationen kranken- und unfallversichert. Je nach Organisation gelten unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Altersversorgung: Teilnahme am Pension Fund der Organisation oder ersatzweise Pflichtversicherung auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Eine freiwillige Weiterversicherung in der deutschen Arbeitslosenversicherung ist in bestimmten Fällen möglich. Liegen besondere Voraussetzungen bei der Rückkehr nach Deutschland nach Beendigung des Einsatzes vor, kann im Falle der Arbeitslosigkeit eine Überbrückungsbeihilfe vom Bundesverwaltungsamt gewährt werden.

Vorbereitung und Programmbetreuung

Die JPO sind Bedienstete der Internationalen Organisation. Gleichwohl werden sie von deutscher Seite auf ihren Einsatz vorbereitet und während ihrer Tätigkeit begleitet. Regelmäßige Arbeitskontakte zu den deutschen Ministerien und Fachorganisationen haben im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit einen hohen Stellenwert. Genauso wichtig ist die Netzwerkbildung unter den deutschen JPO. Treffen in den deutschen Auslandsvertretungen bei den Internationalen Organisationen vor Ort unterstützen dieses Ziel. Vor der Ausreise ist eine generelle Einführung sowie eine ein- bis mehrwöchige Hospitation in den für die jeweilige Organisationen zuständigen Fachministerien und den für den Einsatz relevanten Institutionen vorgesehen. Für in Entwicklungsländer ausreisende Junior Professional Officer können Vorbereitungsseminare z.B. in Länderkunde und Landessprache bei der GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH) belegt werden.

Nachbetreuung

Die Tätigkeit als Junior Professional Officer dauert in der Regel 24 bis 36 Monate. Es ist personalpolitisches Ziel der Bundesregierung, dass die JPO nach Beendigung der geförderten Einsatzzeit – unmittelbar oder mittelbar – einen Anschlussvertrag bei einer Internationalen Organisation erhalten. Auch wenn die Stellenanzahl, die Einstellungspolitik und die Personalbewegungen bei den Internationalen Organisationen hier enge Grenzen setzen, ist dieses Ziel in der überwiegenden Mehrheit der Fälle bisher erreicht worden. Es ist jedoch wichtig für die eigene Lebensplanung zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um jeweils zeitlich befristete Arbeitsverträge handelt und eine entsprechende geographische Mobilität vorausgesetzt wird.

Für den Fall einer Rückorientierung nach Deutschland ist das BFIO behilflich. Ein „Debriefing" nach Beendigung der Einsatzzeit ist vorgesehen.