Die ZAV agiert als Teil der Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage von Vermittlungsabsprachen mit den Partnerländern, um faire und rechtssichere Mobilität sicherzustellen. In Mexiko und Kolumbien werden weit mehr Ärztinnen und Ärzte ausgebildet, als deren Arbeitsmärkte aufnehmen können. Insbesondere für eine Weiterbildung als Fachärztin/Facharzt orientieren sich die Bewerberinnen und Bewerber daher ins Ausland.
Grundlage der ZAV sind die internationalen fairen Standards der Vermittlung, die Erfahrungen mit den jeweiligen Herkunftsländern zu Qualifizierung, Affinität zu Deutschland und Anerkennungsmöglichkeiten der Abschlüsse in Deutschland.
Die Vermittlung im Programm startet mit dem Niveau Deutsch B2, welches durch ein anerkanntes Sprachzertifikat nachgewiesen werden muss.
Die Beratungs- und Vermittlungsdienstleistung der Bundesagentur für Arbeit im Programm ist kostenfrei. Der Arbeitgeberanteil dient im Programm vor allem der Lebensunterhaltssicherung während der Qualifizierung und macht damit etwa 20% der Gesamtkosten aus. Der Arbeitgeber entlohnt die Ärztinnen und Ärzte entweder über eine sozialversicherungspflichtigen Teilzeittätigkeit als „Hilfskraft im ärztlichen Dienst“, oder bietet eine Hospitation mit Stipendium und Übernahme der Krankenversicherung bis zur Beschäftigungsaufnahme nach Fachsprachprüfung mit Berufserlaubnis an. Der Arbeitgeber übernimmt in dieser Phase außerdem die Finanzierung und Bereitstellung der Unterkunft.
Die Einreise der Ärztinnen und Ärzte hat ab Abschluss des Bewerbungsverfahrens einen Vorlauf von etwa 3-4 Monaten. Der Gesamtprozess im Programm bis zum Beginn der Facharztausbildung beläuft sich auf etwa 16-20 Monate. „Specialized!“ macht durch Prozessabsprachen mit allen relevanten Akteuren eine faire, transparente, rechtssichere und zeitlich verkürzte Fachkräftemigration möglich.
Ab Einreise können die Ärztinnen und Ärzte parallel zum Fachsprachkurs in Teilzeit als „Hilfskraft im ärztlichen Dienst“ eingesetzt werden und Tätigkeiten gemäß Delegationskatalog übernehmen. Nach Fachsprachprüfung nehmen sie eine Beschäftigung als „Ärztin/Arzt mit Berufserlaubnis“ auf. Mit der Approbation, ggf. nach Kenntnisprüfung, arbeiten sie als „Ärztin/Arzt in Weiterbildung“ und beginnen gleichzeitig die Facharztausbildung.
In der Anlage 24 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) ist die „Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal (…)“ enthalten. Der sogenannte Delegationskatalog bietet eine Übersicht, welche Tätigkeiten von einer „Hilfskraft im ärztlichen Dienst“ ausgeführt werden können.
Ja, wenn die Ärztinnen und Ärzte mit einem Visum nach §16d (1) i.V.m. (2) AufenthG einreisen und die „Hilfstätigkeit im Ärztlichen Dienst“ nach Einreise direkt beginnt. Der AMZ Antrag wird mit Unterstützung der ZAV gestellt.
Die Anstellung als „Hilfskraft im ärztlichen Dienst“ ist sozialversicherungspflichtig. Im Modell der Hospitation übernimmt der Arbeitgeber die Krankenversicherung der Ärztinnen und Ärzte über die Freiwilligenversicherung oder übernimmt die Kosten der Incoming-Versicherung.
Ja. Unter Aufsicht einer approbierten Ärztin/eines approbierten Arztes kann ein Einsatz bzw. Eine Hospitation auch bei Schichtdiensten erfolgen. Parallel muss die Teilnahme am Fachsprachkurs bzw. Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung gewährleistet sein.
Unter Aufsicht und/oder in Verantwortung einer approbierten Ärztin/eines approbierten Arztes können assistenzärztliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Parallel muss die Teilnahme am Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung gewährleistet sein.
Ja. Die Qualifizierung der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland wird in Abstimmung mit dem Arbeitgeber und weiteren Netzwerkpartnern organisiert. Die Ärztinnen und Ärzte sind in Vollzeit angestellt, parallel nehmen sie an einem Fachsprachkurs bzw. Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung teil und werden hierfür freigestellt. Fördermöglichkeiten bestehen über DEUFÖV und QCG, bei der Beantragung unterstützen das IQ-Netzwerk und der Arbeitgeberservice vor Ort.
In Absprache mit Ihrer Ansprechpartnerin der ZAV wird die Anmeldung zum Sprachkurs bzw. Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung organisiert.
In den Projekten und Programmen der ZAV werden im Rahmen der fairen und rechtssicheren Migration keine Bindungsklauseln mit Rückzahlungsverpflichtung zugelassen.
Ja. Das Ziel des Programms ist eine Facharztausbildung nach erfolgreich erlangter Approbation in Deutschland zu durchlaufen. Eine Kündigung seitens der Ärztinnen/Ärzte oder des Arbeitgebers ist grundsätzlich dennoch möglich.
Zum Zeitpunkt der Bewerberauswahl befinden sich die Ärztinnen/Ärzten im Ausland, daher finden virtuelle Vorstellungsgespräche statt. In Einzelfällen kommt es vor, dass sich Kandidatinnen/Kandidaten bereits in Deutschland aufhalten und persönlich eingeladen werden können.
Sollten Sie persönliche Vorstellungsgespräche bevorzugen, trägt der Arbeitgeber die hierfür anfallenden Kosten.
Der Arbeitgeber stellt eine Mentorin/einen Mentor am Klinikum zur Unterstützung bei Prozessen und Integration zur Verfügung. Außerdem organisiert der Arbeitgeber die fachliche Betreuung während der Hilfstätigkeit/Hospitation und der Tätigkeit mit Berufserlaubnis.
Der Arbeitgeber stellt bis zum Erlangen der vorläufigen Berufserlaubnis eine möblierte Unterkunft in erreichbarer Nähe zum Arbeitsplatz zur Verfügung, beispielsweise in eigenen Personalwohnungen, im Klinikwohnheim oder in einer Pension.
Grundsätzlich ja. Bei Interesse an der Besetzung von weniger als 3 (besser 5) Stellen ist die Organisation eines individuellen Sprachkurses jedoch nicht mehr möglich und die Projektplanung ist von der örtlichen Qualifikationsstruktur für Ärzte abhängig.
Sie können Stellenangebote für jede Facharztausbildung über das Programm anbieten. Sie müssen als Arbeitgeber jedoch für diese Fachrichtung zumindest teilweise die Weiterbildungsermächtigung besitzen.
Grundsätzlich ja. Wenn Sie eine Weiterbildungsermächtigung für die angebotene Fachrichtung besitzen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Ja. Bitte nehmen Sie zu uns Kontakt auf, damit wir Ihnen diese weiterleiten können: zav.specialized@arbeitsagentur.de. Sehen Sie sich eine Auswahl an Pressemeldungen zum Programm an.
Wenden Sie sich gerne an die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“.
Ihre allgemeinen Fragen zum Thema Arbeitsmarktzulassung und Fragen zu Ihrem Antrag beantwortet die AMZ Hotline.