Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde 2020 auf Basis von Paragraph 421b Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) eingerichtet. Sie ergänzt das bestehende Beratungsangebot in Deutschland durch ein nun existierendes kostenfreies, neutrales und mehrsprachiges Beratungsangebot für Fachkräfte mit Wohnsitz im Ausland. Dabei richtet sich die ZSBA an Fachkräfte, die im Ausland leben und von dort einen Antrag auf berufliche Anerkennung stellen möchten, um zukünftig in Deutschland zu arbeiten.
Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags erfüllt die ZSBA vor allem folgende Funktionen:
- Schließung der Beratungslücke für Anerkennungssuchende aus dem Ausland.
- Hilfe für Anerkennungssuchende herauszufinden, zu welchem deutschen Berufsabschluss Ihre ausländische Qualifikation passt.
- Beratung Anerkennungssuchender in insgesamt 11 Sprachen als kostenfreies und neutrales Angebot.
- Unterstützung Anerkennungssuchender, die korrekte zuständige Stelle für sich herauszufinden (Standortberatung).
- Anerkennungssuchende erhalten einen persönlichen Ansprechpartner für Ihre Fragen während des gesamten Anerkennungsverfahrens und werden hierbei durchgehend begleitet.
- Unser Serviceangebot ist unverbindlich, wir sind keine zuständige Stelle. Das heißt: Die ZSBA trifft keine Entscheidung über die Anerkennung und löst keine Fristen aus, wenn sie Dokumente zur Vorprüfung entgegennimmt. Sie ergänzt das Informationsangebot von „Anerkennung in Deutschland“ und vertieft die Erstberatung durch die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“.
- Wir unterstützen Anerkennungssuchende mit Wohnsitz im Ausland dabei, ihre Antragsunterlagen sach- und formgerecht zusammenzustellen und entlastet so die zuständige Stelle von Nachfragen und Nachforderungen.
- Anfragen aus dem Ausland oder unvollständige bzw. falsch gestellte Anträge aus dem Ausland können jederzeit an die ZSBA weitergeleitet bzw. die Anerkennungssuchenden an die ZSBA verwiesen werden.
- Wir bieten ein Serviceangebot zur Anerkennungs- und Verfahrensbegleitung an, an das im Zuwanderungsprozess beteiligte Akteure (z.B. Deutsche Botschaften, Sprachschulen, etc.) Anerkennungssuchende im Ausland verweisen können.
Aufbau der ZSBA und Kooperationsmöglichkeiten
Ihren Partnerinnen und Partnern stellt die ZSBA konkrete Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Die ZSBA-Expertinnen und -Experten organisieren den Wissenstransfer und die übergeordnete Kommunikation zu den zuständigen Stellen oder zu anderen Beratungseinrichtungen.
Anerkennungsinteressierte werden unabhängig von ihrer Zielregion von allen Beratungsfachkräften der ZSBA beraten und begleitet.
Ihren Sitz hat die ZSBA bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn.