Hausordnung

Hausordnung der Agentur für Arbeit Zwickau

Täglich kommen viele Menschen mit unterschiedlichen Anliegen zur Agentur für Arbeit Zwickau. Im Sinne eines wertschätzenden Miteinanders, gelten in unseren Häusern folgende Grundsätze.

  • Bitte verhalten Sie sich ruhig und rücksichtsvoll.
  • Frauen und Männer sind gleichgestellt.
  • Achten Sie bitte auf Ihre Garderobe und sonstigen privaten Gegenstände. Eine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände kann nicht übernommen werden.
  • Fotografieren, Interviews, Film- und Tonaufnahmen sowie der Aushang von Plakaten und die Auslage von Informationen im Dienstgebäude sind nur mit vorheriger Erlaubnis möglich.
  • Der Verkauf und das Verteilen von Waren und Druckschriften sowie Sammlungen jeder Art sind im Gebäude und auf dem dazugehörigen Grundstück nicht erlaubt.
  • Das Mitbringen von Tieren in das Dienstgebäude ist verboten (ausgenommen Blindenhunde).
  • Rauchen sowie der Konsum von alkoholischen Getränken, Suchtmitteln und E-Zigaretten ist im Dienstgebäude nicht gestattet.
  • Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist nicht erlaubt.
  • Die Agentur für Arbeit Zwickau ist ein gewaltfreier Ort. Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen und Gewalt werden nicht geduldet und führen grundsätzlich zum Hausverbot.
  • Den Anordnungen von Sicherheitskräften (Sicherheitsdienste, Feuerwehr, Polizei, Sanitätsdienst) und des Personals ist Folge zu leisten.
  • Fahrräder dürfen nicht mit in das Gebäude gebracht werden.

Bei Nichteinhaltung der Hausordnung ist jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter berechtigt, ein Hausverbot zu erteilen und die Polizei einzuschalten.