Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Sie gliedert sich in eine Zentrale auf der oberen Verwaltungsebene, Regionaldirektionen auf der mittleren Verwaltungsebene und Agenturen für Arbeit auf der örtlichen Verwaltungsebene.
Die BA unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Damit wird sichergestellt, dass die BA und ihre Dienststellen Gesetze und sonstiges Recht beachten.