Die Zwickauer Arbeitsagentur unterstützt gekündigte Arbeitnehmende bei der Jobsuche, damit sie erst gar nicht arbeitslos werden. Dies gelingt umso besser, je früher Betroffene sich mit uns in Verbindung setzen. Wer sich rechtzeitig arbeitsuchend meldet, vermeidet zudem finanzielle Nachteile durch Sperrzeiten.
Endet ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitsuchendmeldung wichtig.
Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen. Die Meldung sollte online erfolgen. Eine persönliche Vorsprache in der Eingangszone ist grundsätzlich möglich, aber ggf. mit erheblichen Wartezeiten verbunden.
Während der Dauer der Sperrzeit ruht ansonsten der Anspruch auf finanzielle Leistungen.
Denn bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchend-Meldung wird eine Sperrzeit von
einer Woche geprüft.
Alle Informationen zum Thema finden sich online auf: www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/