Bei der Jobsuche können Sie sich auch von einer privaten Arbeitsvermittlung unterstützen lassen. Haben Sie mithilfe eines solchen Unternehmens einen Job gefunden, kann Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter die Vermittlung vergüten.
Anspruch auf einen AVGS für die private Arbeitsvermittlung
Grundsätzlich entscheidet Ihre Vermittlungs- beziehungsweise Integrationsfachkraft als Expertin beziehungsweise Experte für den Arbeitsmarkt, ob Sie eine private Arbeitsvermittlung weiterbringt.
Als Kundin oder Kunde der Agentur für Arbeit steht Ihnen ein AVGS für die private Arbeitsvermittlung zu, wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitslos sind und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Als Kundin oder Kunde des Jobcenters haben Sie keinen Rechtsanspruch auf einen AVGS für die private Arbeitsvermittlung.
Gültigkeit des AVGS für die private Arbeitsvermittlung
Der AVGS für die private Arbeitsvermittlung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Meist sind das 3 bis 6 Monate. In manchen Fällen ist auch die Region festgelegt, in die vermittelt werden soll. Lesen Sie ihn daher bitte aufmerksam durch.
Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter kann die Vermittlungskosten nur übernehmen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für die private Arbeitsvermittlung (Kurzform: AVGS MPAV) erhalten.
- Die von der privaten Arbeitsvermittlung vermittelte Beschäftigung ist versicherungspflichtig und auf mindestens 3 Monate angelegt.
- Sie nehmen eine Beschäftigung innerhalb der festgelegten Region und Gültigkeit des AVGS MPAV auf.
- Die von Ihnen gewählte private Arbeitsvermittlung hat eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle.
Zulassung der privaten Arbeitsvermittlung
Die private Arbeitsvermittlung muss an bestimmten Tagen zugelassen sein, damit die Kosten übernommen werden können. Konkret sind das die folgenden Tage im Rahmen des Vermittlungsprozesses:
- positiv:Tag, an dem der Vermittlungsvertrag unterschrieben wird
- positiv:Tag der Vermittlung, also der Tag, an dem Sie den Arbeitsvertrag abschließen beziehungsweise eine mündliche Einigung oder Zusage eines Betriebes erhalten
- positiv:Tag, an dem Sie die Beschäftigung aufnehmen
Wie Sie den AVGS MPAV verwenden
Das sind die Schritte auf Ihrem Weg zum Vermittlungsgutschein:
Schritt 1: Einen Gutschein für die private Arbeitsvermittlung können Sie schnell und einfach im Online-Portal beantragen.
Schritt 2: Wenn Sie den AVGS für die private Arbeitsvermittlung erhalten haben: Prüfen Sie die Angaben auf dem Gutschein.
Schritt 3: Suchen Sie sich eine private Arbeitsvermittlung und schließen Sie – soweit noch nicht geschehen – mit dieser einen Vermittlungsvertrag ab.
Schritt 4: Nachdem Ihnen die private Arbeitsvermittlung eine Stelle vermittelt hat, übergeben Sie dieser den Gutschein. Die private Arbeitsvermittlung erhält dann von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter die Vermittlungsarbeit vergütet.
Rechtliche Grundlage für den AVGS MPAV sind Paragraf 45 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), gegebenenfalls in Verbindung mit Paragraf 16 Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).