Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie uns rechtzeitig Bescheid geben, wenn sich bestimmte Dinge bei Ihnen ändern.
Besonders einfach geht das mit dem Änderungsformular, das Sie online ausfüllen und abschicken können. Weiter unten auf der Seite erfahren Sie, welche Veränderungen wichtig für uns sind.
Tipp:Tipp: Nutzen Sie unsere Kunden-App „BA-mobil“, um uns Veränderungen mitzuteilen.
Sie können die Veränderungsmitteilung auch persönlich, schriftlich oder telefonisch übermitteln.
So geht es nach der Veränderungsmitteilung weiter
Wir prüfen Ihre Veränderungsmitteilung. Anschließend geben wir Ihnen Bescheid, ob und wie sich die Änderung Ihrer persönlichen Situation auf Ihr Arbeitslosengeld auswirkt.
Diese Änderungen müssen Sie melden
Veränderungen, die Sie uns mitteilen müssen, sind zum Beispiel:
- Sie haben eine neue Bankverbindung.
- Sie nehmen eine Arbeit oder einen Nebenjob auf.
- Sie planen einen Umzug.
- Sie wollen verreisen, zum Beispiel in den Urlaub.
- Ihre Einnahmen oder Ihr Einkommen ändern sich.
- Sie heiraten.
- Sie werden arbeitsunfähig.
- Sie fangen eine Ausbildung oder ein Studium an.
- Ihr Aufenthaltsstatus ändert sich.
Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit nach, mit welchen Nachweisen Sie Veränderungen belegen müssen.
Weitere Beispiele für Veränderungen finden Sie im Merkblatt für Arbeitslose.
Darum müssen Sie Veränderungen mitteilen
Wenn sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse ändern, wirkt sich das oft auf Ihren Arbeitslosengeld-Anspruch aus: Entweder erhöht oder verringert sich der Betrag, der Ihnen zusteht. Daher benötigen wir Ihre Angaben schnellstmöglich.
Tipp:Gut zu wissen: Indem Sie uns Veränderungen zügig mitteilen, vermeiden Sie, dass Sie Leistungen zurückzahlen müssen.
Sonderfall: Bezug von Grundsicherung
Falls Sie gleichzeitig zum Arbeitslosengeld Leistungen der Grundsicherung beziehen, müssen Sie Veränderungen zudem an Ihr zuständiges Jobcenter übermitteln. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Bürgergeld: Veränderung online mitteilen.
Das passiert mit Ihren Daten
Wir benötigen Ihre Daten, um festzustellen, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und wie viel Ihnen gegebenenfalls zusteht. Die Daten geben wir nur an andere Stellen weiter, wenn dies nötig und gesetzlich erlaubt ist – zum Beispiel an Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger. Erhalten Sie keine Leistungen mehr von uns, löschen wir Ihre Informationen spätestens nach 10 Jahren.
Sie haben das Recht zu erfahren, welche Ihrer Daten gespeichert oder in Akten abgelegt sind. Falsche Informationen können Sie berichtigen lassen. Außerdem können Sie Daten sperren oder löschen lassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Rechtliche Grundlagen
Die Paragraphen 60 bis 67 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) sind die rechtliche Grundlage der Veränderungsmitteilung.