Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten, können Sie mit einem Nebenjob etwas dazuverdienen – bis zu einem Freibetrag von 165 Euro im Monat. Verdienen Sie durch Ihren Nebenjob mehr, wird der Teil Ihres Einkommens, der über dem Freibetrag liegt, auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet – das heißt, Ihr Arbeitslosengeld wird gekürzt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Nebenjob und Arbeitslosengeld.
Wichtig:Hinweis: Bitte verlangen Sie von Ihrem Arbeitgeber die elektronische Übermittlung der Bescheinigung über Nebeneinkommen an die Agentur für Arbeit. Diese muss Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber elektronisch über das BEA-Verfahren übermitteln. Weitere Informationen für Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber finden Sie auf der Seite Bescheinigungen online übermitteln mit BEA.
Einkünfte wie zum Beispiel Mieteinnahmen und Zinsen werden nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Das Einkommen Ihrer Partnerin oder Ihres Partners ist für Ihr Arbeitslosengeld ebenfalls unerheblich.
Keine Anrechnung von Vermögen
Um Ihre Ersparnisse müssen Sie sich keine Sorgen machen, wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen: Ihr Vermögen wird nicht angerechnet, auch nicht das Ihrer Partnerin oder Ihres Partners. Zum Vermögen gehören zum Beispiel Geldanlagen und Immobilien.
Beim Bürgergeld ist es anders: Diese finanzielle Hilfe können Sie nur erhalten, wenn Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreichen. Informieren Sie sich dazu auf der Seite Bürgergeld: Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen.