Wichtig:Wichtig, wenn Sie bald arbeitslos werden: Melden Sie sich rechtzeitig arbeitsuchend und arbeitslos. Mehr Informationen zu Fristen und zum Antrag auf Arbeitslosengeld erhalten Sie auf der Seite Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.
Wann Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben
Damit Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, müssen Sie im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- positiv:Sie sind ohne Beschäftigung, können aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
- positiv:Sie haben sich online über unseren Digitalen Service oder in Ihrer Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet.
- positiv:Sie suchen eine Stelle, die versicherungspflichtig ist. Dabei arbeiten Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit zusammen.
- positiv:Sie erfüllen die Anwartschaftszeit.
Begriffsklärung: Anwartschaftszeit
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Das ist der Fall, wenn Sie in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert waren. In der Regel werden versicherungspflichtige Zeiten in Beschäftigungsverhältnissen zurückgelegt. Zur Berechnung, ob die Anwartschaftszeit erfüllt ist, werden die Zeiten aller versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb des 30-Monate-Zeitraumes zusammengerechnet.
Weitere versicherungspflichtige Zeiten
Daneben gibt es weitere Zeiten, die gegebenenfalls bei der Erfüllung der Anwartschaftszeit berücksichtigt werden können – zum Beispiel folgende:
- positiv:Sie waren freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert, zum Beispiel während einer Selbstständigkeit.
- positiv:Sie haben ein Kind erzogen (bis zum 3. Lebensjahr).
- positiv:Sie haben Krankengeld erhalten.
- positiv:Sie haben freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet.
Auch die genannten Zeiten können bei der Berechnung, ob die Anwartschaftszeit erfüllt ist, einbezogen werden. Es gilt: Sie müssen insgesamt – zusammen mit versicherungspflichtigen Beschäftigungen – mindestens 12 Monate an Versicherungszeiten zurückgelegt haben, um die Anwartschaftszeit zu erfüllen.
Verkürzte Anwartschaftszeit bei befristeten Beschäftigungen
Waren Sie häufig befristet beschäftigt, gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine kürzere Anwartschaftszeit. Dann genügt es, wenn Sie auf 6 Monate oder mehr versicherungspflichtige Zeiten kommen (Beschäftigung oder weitere versicherungspflichtige Zeit) in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit.
Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die im 30-Monats-Zeitraum überwiegend ausgeübten Beschäftigungen im Voraus auf höchstens 14 Wochen befristet waren und das Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate einen bestimmten Wert nicht überschreitet.
Genauere Informationen hierzu und weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Arbeitslose.
Wie viel Arbeitslosengeld Sie bekommen
Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes ist von vielen Faktoren abhängig. Die folgende Berechnung ist darum vereinfacht:
Die Grundlage, auf der Ihr Arbeitslosengeld berechnet wird, ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt (Gehalt) der vergangenen 12 Monate. Dabei wird nur der Teil Ihres Arbeitsentgelts berücksichtigt, der beitragspflichtig in der Arbeitslosenversicherung war (also zum Beispiel kein Minijob) und beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis abgerechnet war. Indem der Betrag durch 365 geteilt wird, wird das Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag ermittelt. Es wird als Bemessungsentgelt bezeichnet.
Davon werden rein rechnerisch die Lohnsteuer, gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent abgezogen. Das Ergebnis ist Ihr Netto-Entgelt pro Tag, das als Leistungsentgelt bezeichnet wird.
60 Prozent des Leistungsentgelts sind der Betrag, den Sie als Arbeitslosengeld pro Tag erhalten. Dieser Betrag erhöht sich auf 67 Prozent, falls Sie oder Ihr Ehe-/ Lebenspartner mindestens ein Kind (im Sinne des Einkommenssteuergesetzes) haben.
Arbeitslosengeld-Rechner nutzen
Berechnen Sie mit dem Selbstberechnungsprogramm, dem Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit, die Höhe des Arbeitslosengeldes individuell. Dazu wählen Sie zunächst das Jahr aus, in dem der Anspruch entsteht oder entstanden ist. Das Ergebnis ist unverbindlich und dient nur Ihrer Orientierung.
Wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten
Für welche Dauer Sie Arbeitslosengeld bekommen, hängt von 2 Faktoren ab:
- wie lange Sie versicherungspflichtig waren, zum Beispiel in Form einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, und
- wie alt Sie bei Entstehung des Anspruchs sind.
Die versicherungspflichtigen Zeiten müssen in der um 30 Monate verlängerten Rahmenfrist, das heißt, in den vergangenen 5 Jahren liegen. Dabei werden mehrere versicherungspflichtige Zeiten zusammengerechnet.
Anspruchsdauer für Arbeitslose bis 50 Jahre
Sind Sie jünger als 50 Jahre, können Sie höchstens für die Dauer von 12 Monaten Arbeitslosengeld erhalten – vorausgesetzt, Sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig.
Weiteres Beispiel: Waren Sie 12 Monate versicherungspflichtig, erhalten Sie 6 Monate Arbeitslosengeld.
Anspruchsdauer für Arbeitslose ab 50 Jahre
Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr steigt die Anspruchsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Diese höchste Anspruchsdauer gilt für Arbeitslose, die 58 Jahre oder älter sind. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig.
Anspruchsdauer bei kurz befristeten Beschäftigungen
Wenn Sie die Voraussetzungen für die verkürzte Anwartschaftszeit (siehe gleichnamiger Abschnitt oben) erfüllen, gilt: Kommen Sie zum Beispiel auf 8 versicherungspflichtige Monate, erhalten Sie 4 Monate Arbeitslosengeld.
Tipp:Hinweis: Weitere Informationen dazu, welche Fristen in Ihrem Fall gelten, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Arbeitslose.