Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Bei Ihrer Suche nach Arbeit oder Ihrer Arbeitsaufnahme unterstützt Sie Ihre Agentur für Arbeit – auch finanziell. Über das Vermittlungsbudget können Ihnen Kosten erstattet werden – zum Beispiel Ihre Ausgaben für Bewerbungsunterlagen oder für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch.

Sie können eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Auch wenn Sie auf der Suche nach einer betrieblichen Ausbildung sind, kann diese Förderung infrage kommen. 

Über das Vermittlungsbudget können zum Beispiel folgende Kosten erstattet werden:

  • Kosten für Bewerbungsunterlagen (zum Beispiel Bewerbungsfotos),
  • Fahrkosten bei Vorstellungsgesprächen (Online-Antrag möglich),
  • Kosten für Dokumente, wie beglaubigte Kopien, Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder Übersetzungen,
  • Umzugskosten (wenn der Umzug für die neue Arbeitsstelle nötig ist).

 

Wichtig:Wichtig: Diese Seite richtet sich an Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit. Sind Sie Kundin oder Kunde beim Jobcenter, informieren wir Sie auf der Seite Förderung aus dem Vermittlungsbudget (Jobcenter).

Sprechen Sie mit Ihrer Vermittlungsfachkraft

Auf eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben Sie keinen Rechtsanspruch. Ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit. Kontaktieren Sie Ihre Vermittlungsfachkraft, um zu klären, welche Kosten in Ihrem Fall erstattet werden können. Wurde Ihnen die Erstattung von Kosten zugesichert, können Sie diese bei Ihrer Agentur für Arbeit beantragen.

Wichtig:Wichtig: Melden Sie sich bei Ihrer Vermittlungsfachkraft, bevor Ihnen Kosten entstehen. Nur dann können Ihre Kosten erstattet werden.

Reisekosten: Stellen Sie den Antrag auf Erstattung online

Sie haben mit Ihrer Vermittlungsfachkraft eine finanzielle Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget vereinbart. Mit unserem eService können Sie die Erstattung Ihrer Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen bequem online beantragen.

Voraussetzungen für den Online-Antrag

Um die Erstattung von Reisekosten online beantragen zu können, müssen Sie vorher 

  • positiv:mit Ihrer Vermittlungsfachkraft eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget vereinbart haben.
  • positiv:von Ihrer Vermittlungsfachkraft für den eService freigeschaltet worden sein.

So können Sie den eService nutzen:

1. Vor dem Vorstellungsgespräch:

Beantragen Sie online die Erstattung der Reisekosten – so informieren Sie Ihre Agentur für Arbeit über Ihr Vorstellungsgespräch. Stellen Sie diesen Antrag spätestens am Tag des Vorstellungsgespräches, am besten früher.

Antrag stellen

2. Nach dem Vorstellungsgespräch:

Geben Sie die entstandenen Kosten in Ihrem Antrag an und laden Sie die entsprechenden Nachweise (zum Beispiel Bahntickets) online hoch.

Nachweise einreichen

Rechtliche Grundlage für die Förderung aus dem Vermittlungsbudget ist Paragraf 44 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).

Ihre Dienststelle vor Ort

Wir sind für Sie da. Kommen Sie persönlich bei uns vorbei oder kontaktieren Sie uns.