Sie haben Bürgergeld beim Jobcenter beantragt. Wir prüfen dann unter anderem, ob jemand verpflichtet ist, Ihnen oder Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft Unterhalt zu zahlen. Neben dem Unterhalt für Kinder gibt es noch andere Fälle, in denen es Unterhaltspflichten geben kann. Informationen dazu finden bei der Frage: Wann kann ein Anspruch auf Unterhalt bestehen?
Auch Unterhalt, den Sie selbst oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft an andere Personen zahlen muss, hat Einfluss auf die Höhe des Bürgergelds.
Unterhalt kann eingefordert werden
Für die Zeit, in der Sie Bürgergeld beziehen, ist das Jobcenter gesetzlich berechtigt und gleichzeitig dazu verpflichtet, gesetzmäßig geschuldete Unterhaltsansprüche zu prüfen und diese gegebenenfalls einzufordern. Das gilt auch, wenn beim Jugendamt eine Beistandschaft für ein Kind eingerichtet wurde und diese bislang den Unterhalt eingefordert hat.
Ziel ist es, dass Sie mehr eigene Mittel für den Lebensunterhalt zur Verfügung haben und dadurch weniger auf die Leistungen des Jobcenters angewiesen sind. Wenn Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft laufenden Unterhalt gezahlt bekommen, gilt er bei der Berechnung Ihres Bürgergeld als Einkommen.
Tipp:Gut zu wissen: Wenn Sie Anspruch auf Kindesunterhalt für sich oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft haben, die Zahlungen aber ausbleiben, gibt es sogenannte „Ausfallleistungen“. Mehr erfahren Sie bei der Frage: Was kann ich tun, wenn die unterhaltspflichtige Person nicht zahlt oder nicht zahlen kann?
Verzicht auf Unterhaltszahlungen
Das Jobcenter prüft und fordert Unterhalt auch dann ein, wenn zwischen der unterhaltsberechtigten und der unterhaltsverpflichteten Person vereinbart wurde, auf Zahlungen zu verzichten. Solche Vereinbarungen sind gegenüber dem Jobcenter unwirksam.
Unterhaltsansprüche angeben
Wenn Sie Bürgergeld beantragen, geben Sie Informationen zu Unterhaltsansprüchen mit den entsprechenden Anlagen zum Antrag auf Bürgergeld an:
- UH1 bei Unterhaltsansprüchen gegenüber getrennt Lebenden
- UH2 bei Unterhaltsansprüchen bei Schwangerschaft und Betreuung nichtehelicher Kinder
- UH3 bei Unterhaltsansprüchen von Kindern untern 25 Jahren
Übermitteln Sie uns außerdem folgende Nachweise:
- Belege für erhaltene Unterhaltszahlungen
- Bestehende Unterhaltstitel (zum Beispiel durch: Urteil, Vergleich, gerichtlichen Beschluss, notarielle Urkunde, Urkunde des Jugendamtes)
Wenn Sie selbst Unterhalt zahlen müssen
Müssen Sie selbst oder eine Person aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft Unterhalt zahlen, kann das beim Bürgergeld berücksichtigt werden. Geben Sie dies bei der Antragsstellung in der Anlage zum Einkommen (EK) an.
Reichen Sie zudem entsprechende Nachweise ein, wenn diese Ihnen vorliegen, zum Beispiel:
- die Unterhaltsurkunde des Jugendamtes.
- den gerichtlichen Beschluss oder Vergleich, in dem die Zahlungspflicht festgelegt ist.
Lassen Sie sich beraten
Wenn Sie Fragen zu Unterhalt und Bürgergeld haben, klären wir diese gerne in einem persönlichen Beratungstermin. Sprechen Sie uns an, wenn Sie zum Beispiel wissen wollen …
- welchen Einfluss es hat, wenn ein Kind von getrenntlebenden Eltern abwechselnd betreut wird.
- welche Möglichkeiten es gibt, Unterhaltszahlungen anzupassen, die Sie selbst leisten müssen.
Die Kontaktdaten Ihres zuständigen Jobcenters ermitteln Sie über die nachfolgende Dienststellensuche:
Tipp:Gut zu wissen: Ihr Jobcenter kann Sie zudem bei anderen Themen rund um Familie und Kinder unterstützen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Jobcenter: Unterstützung für Familien.