Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Dieser Artikel beschreibt:

Wer eine Ausbildung plant, will auf eigenen Beinen stehen – auch finanziell. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt dich die Bundesagentur für Arbeit (BA) dabei mit einem Zuschuss.

So unterstützt dich die Berufsausbildungsbeihilfe

Wenn du während deiner Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebst, reicht deine Ausbildungsvergütung vielleicht nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen.

Die Agentur für Arbeit kann dir in bestimmten Fällen weiterhelfen: Mit der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt sie dich während deiner Ausbildung mit einem monatlichen Zuschuss.

Tipp:Berufsausbildungsbeihilfe online beantragen
BAB kannst du online beantragen. Auch den Antrag darauf, dass deine Berufsausbildungsbeihilfe weitergezahlt wird (Fachbegriff: Weiterbewilligungsantrag), kannst du online stellen. Registriere dich, um den Online-Antrag zu nutzen.

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Voraussetzungen

Damit du Berufsausbildungsbeihilfe erhalten kannst, muss einer der folgenden Fälle auf dich zutreffen:

  • Du nimmst an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teil und unter Umständen bereitest du dich währenddessen auf einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss vor.
  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Dein Ausbildungsbetrieb ist zu weit von deinen Eltern entfernt, um zuhause wohnen zu bleiben.

  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Außerdem bist du über 18 Jahre alt oder verheiratet.

  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Du hast mindestens ein Kind und lebst nicht in der Wohnung deiner Eltern.

  • Du bist in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer Assistierten Ausbildung (AsA) 

Tipp:Gut zu wissen:
Wenn du eine Behinderung hast, gelten für deinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besondere Regeln.

Ausschluss-Kriterien

Trifft einer der folgenden Fälle auf dich zu, hast du keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form von BAB:

  • Du machst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel zur Physiotherapeutin beziehungsweise zum Physiotherapeuten).

  • Du erhältst bereits Leistungen von einer anderen Behörde, die mit der BAB vergleichbar sind.

Unterlagen für den Antrag

Deinem Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe musst du mehrere Dokumente hinzufügen:

Du benötigst deine Ausbildungsunterlagen.

Den Steuerbescheid oder die Jahreslohnbescheinigung für das vorletzte Kalenderjahr deiner Eltern und gegebenenfalls deines Ehe- oder Lebenspartners/deiner Ehe- oder Lebenspartnerin.

Hinweis: Mit diesen Dokumenten weisen deine Eltern oder dein Ehe- oder Lebenspartner/deine Ehe- oder Lebenspartnerin nach, wie viel sie verdienen.

Es kann sein, dass deine Agentur für Arbeit noch weitere Unterlagen von dir anfordert.

So geht es nach dem Antrag weiter

Hast du BAB beantragt, prüft die Agentur für Arbeit, ob du die Voraussetzungen erfüllst. Sie betrachtet dabei unter anderem

  • die Höhe deiner Ausbildungsvergütung
  • das Einkommen deiner Eltern beziehungsweise deiner Ehe- oder Lebenspartnerin, oder deines Ehe- oder Lebenspartners
  • Freibeträge
  • Zusatzbedarfe

Anschließend erhältst du einen Bescheid. Das ist ein Schreiben, das dich über deinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe informiert. Darin teilt dir die Agentur für Arbeit entweder mit, dass du BAB erhältst und wieviel – oder dass dein Antrag abgelehnt wurde. Erhältst du BAB, wird das Geld jeden Monat auf dein Konto überwiesen.

Häufige Fragen zur BAB

Dein Einkommen wird auf die BAB angerechnet. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das gilt auch für das Einkommen deines eingetragenen Lebensartners/Ehemannes oder deiner eingetragenen Lebenspartnerin/Ehefrau. Beispiele zur Berechnung der BAB findest du in der Broschüre zur Berufsausbildungsbeihilfe. Eine erste Orientierung dazu, wieviel BAB du in etwa erhalten kannst, liefert dir der BAB-Rechner.

Nimmst du an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teil, wird in der Regel kein Einkommen angerechnet.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass du während deiner Berufsausbildung zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung ausübst.

Von den Bruttoeinnahmen aus dem Nebenverdienst werden dabei pauschal Werbungskosten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die tatsächlichen geförderten Altersvorsorgebeiträge sowie ein Freibetrag abgezogen.

Ein Nebenverdienst in Höhe der Verdienstgrenze bei einem Minijob muss somit in der Regel nicht auf deine BAB angerechnet werden.

Hast du Berufsausbildungsbeihilfe zur Unterstützung während deiner Ausbildung beantragt und wurde dein Antrag bewilligt, erhältst du BAB, üblicherweise für zunächst 18 Monate. Anschließend kannst du die Weiterbewilligung der BAB für die restliche Dauer deiner Berufsausbildung beantragen.

Nimmst du an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teil, erhältst du die BAB für die Dauer deiner Teilnahme.

Beantrage BAB so früh wie möglich, am besten vor Beginn deiner Ausbildung oder deiner Maßnahme. Du erhältst den Zuschuss rückwirkend nur ab dem Monat, in dem du den Antrag gestellt hast.

Da die Berufsausbildungsbeihilfe ein Zuschuss ist, musst du die Leistung nicht zurückzahlen.

Wenn du glaubst, dass diese Entscheidung nicht rechtmäßig ist, kannst du das der Agentur für Arbeit mitteilen – in Form eines sogenannten Widerspruchs. Widersprichst du dem ablehnenden Bescheid richtig und rechtzeitig, muss dein Anspruch noch einmal geprüft werden.

Wenn du eine Ausbildung im Ausland oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme im Ausland machst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Vereinbare einen Beratungstermin mit der Agentur für Arbeit, um zu erfahren, ob du einen Anspruch auf BAB hast.

Auch wenn du keine Deutsche oder kein Deutscher bist, hast du in sehr vielen Fällen Anspruch auf BAB. Um herauszufinden, ob du einen Anspruch auf BAB hast, nimm Kontakt mit deiner Agentur für Arbeit auf.

Hast du schon eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen, kannst du nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen während deiner zweiten Ausbildung BAB erhalten. Sprich mit deiner Beratungsfachkraft darüber, welche das sind.

Die rechtlichen Grundlagen für die Berufsausbildungsbeihilfe sind die Paragrafen 56 bis 72 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).

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