Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.arbeitsagentur.de veröffentlichten Webseiten sowie die Apps AzubiWelt, BA-Mobil, Jobsuche – das Stellenportal der BA und Kurzarbeitergeld: Dokumente senden (im Folgenden nur „mobile Anwendungen“ genannt).

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die Bundesagentur für Arbeit ist bemüht, die Webseiten unter www.arbeitsagentur.de und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu gestalten. Rechtsgrundlagen sind die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihren jeweils gültigen Fassungen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf unabhängigen BITV 2.0-Tests, die im Rahmen der Weiterentwicklung an jeweiligen Teilbereichen des Internetauftritts kontinuierlich durchgeführt werden.

Die Webseiten und mobilen Anwendungen sind mit den genannten Anforderungen zum größten Teil vereinbar. Die Bundesagentur für Arbeit ist bemüht, die verbleibenden Barrieren schnellstmöglich zu beheben.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0:

  • PDF-Dokumente älteren Datums sind nicht durchgehend barrierefrei.
  • Neu herausgegebene PDF-Dokumente werden in der Regel in barrierefreier Version zur Verfügung gestellt oder zeitnah durch eine solche ersetzt.
  • Die Online-Strecke zur Beantragung einer Betriebsnummer ist nicht barrierefrei. An der Herstellung der Barrierefreiheit wird derzeit gearbeitet.

Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei von uns benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, teilen Sie uns dies gerne über unser Kontaktformular mit.

Diese Erklärung wurde am 30.08.2024 aktualisiert.

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten oder mobilen Anwendungen melden? Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten?

Nutzen Sie unser Kontaktformular.

Gebärdentelefonie und Schrifttelefonie

Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es das kostenlose Servicetelefon.

Leichte Sprache

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie auch in Leichter Sprache.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. An die Schlichtungsstelle können sich Menschen mit Behinderungen wenden, wenn sie der Ansicht sind, durch eine öffentliche Stelle des Bundes in einem Recht nach dem BGG verletzt worden zu sein.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie zum Beispiel mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de