Zentraler Kindergeldservice

Daten bestimmter Personengruppen unterliegen einem besonderen Schutz. In solchen Fällen bearbeitet der Zentrale Kindergeldservice die Anträge rund um Kindergeld und Kinderzuschlag.

Zuständigkeit

Der Zentrale Kindergeldservice ist für Ihre Anträge rund um Kindergeld und Kinderzuschlag zuständig, wenn Sie 

  • Kindergeld für Kinder mit Behinderungen beziehen.
  • Kindergeld und Kinderzuschlag beantragen möchten, aber Ihre Daten besonders geschützt werden müssen. Zum Beispiel, wenn durch die Weitergabe ihrer Daten eine Gefahr für Sie und Ihre Angehörigen entstehen könnte und deshalb eine Auskunftssperre besteht

Der ZKGS ist außerdem verantwortlich für das Kindergeld von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes, des Bundeslands Berlin und mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Das betrifft alle Fälle, in denen entweder die Kindergeldberechtigten selbst oder Elternteile Beschäftigte der genannten Einrichtung sind.

Ihr Kontakt zum Zentralen Kindergeldservice

Bundesagentur für Arbeit
Zentraler Kindergeldservice
39157 Magdeburg

Montag 8 – 12 Uhr
Donnerstag 12 – 16 Uhr

Aus dem Ausland: