Der Zentrale Kindergeldservice ist für Ihre Anträge rund um Kindergeld und Kinderzuschlag zuständig, wenn Sie
- Kindergeld für Kinder mit Behinderungen beziehen.
- Kindergeld und Kinderzuschlag beantragen möchten, aber Ihre Daten besonders geschützt werden müssen. Zum Beispiel, wenn durch die Weitergabe ihrer Daten eine Gefahr für Sie und Ihre Angehörigen entstehen könnte und deshalb eine Auskunftssperre besteht.
Der ZKGS ist außerdem verantwortlich für das Kindergeld von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes, des Bundeslands Berlin und mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Das betrifft alle Fälle, in denen entweder die Kindergeldberechtigten selbst oder Elternteile Beschäftigte der genannten Einrichtung sind.