Der notwendige Lebensbedarf eines Kindes mit Behinderung setzt sich aus 2 Beträgen zusammen.
1. Allgemeiner Lebensbedarf (steuerlicher Grundfreibetrag)
Der Gesetzgeber legt den allgemeinen Lebensbedarf pro Jahr durch den sogenannten (steuerlichen) Grundfreibetrag fest. Dieser gilt für alle Personen gleich, unabhängig davon, ob eine Behinderung vorliegt.
2. Behinderungsbedingter Mehrbedarf
Dieser Bedarf ist individuell unterschiedlich. Bestimmt wird er durch die zusätzlichen finanziellen Belastungen, die sich durch die Behinderung Ihres Kindes ergeben.
Informieren Sie sich bei Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner bei der Familienkasse darüber, welche finanziellen Aufwendungen Sie geltend machen können, oder ob für Sie ein Pauschalbetrag infrage kommt.