Kindergeld wird für junge Erwachsene zwischen dem 18. und vollendeten 25.
Voraussetzungen für Kindergeld ab 18
Sie können Kindergeld für Ihr volljähriges Kind erhalten, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert.
Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20
Auch wenn Ihr Kind neben seiner zweiten Ausbildung eine geringfügige Beschäftigung („Minijob“) ausübt, haben Sie Anspruch auf Kindergeld.
Befindet sich Ihr Kind in einer Übergangszeit, zum Beispiel zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn, können Sie weiter Kindergeld beziehen. Das gilt nur, wenn die Übergangzeit einen Zeitraum von 4
Sie können ebenfalls Kindergeld erhalten, wenn Ihr Kind …
- ein Praktikum macht, das einen fachlichen Bezug zum angestrebten Beruf hat.
- einen Freiwilligendienst leistet, zum Beispiel einen Bundes-Freiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.
Hat Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden, müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Wenn Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, gilt der Nachweis als erbracht.
Auch wenn Ihr Kind arbeitslos, jünger als 21
Nachweise und Bescheinigungen einreichen
Beantragen Sie Kindergeld für Kinder ab 18 Jahren, müssen Sie die aktuelle Lebenssituation Ihres Kindes belegen. Welche Unterlagen Sie an die Familienkasse schicken müssen, erfahren Sie auf der Seite Kindergeld: Nachweise und Bescheinigungen einreichen.
Auch Änderungen bei Ihrem Kind müssen Sie der Familienkasse mitteilen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es eine Ausbildung abschließt oder ein Studium abbricht. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Veränderungen mitteilen.
Kindergeld ab 18 online beantragen
Wenn Ihr Kind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie den Kindergeld-Antrag ab 18
Kindergeld ab 18 Jahren beantragen
Wenn Sie über eine Bund-ID verfügen, müssen Sie den Online-Antrag nicht mehr ausdrucken, sondern können diesen ohne Unterschrift direkt online an die Familienkasse übermitteln.
Tipp:Gut zu wissen: Für Kinder mit Behinderungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 25.
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Halten Sie bitte Ihre Kindergeldnummer bereit, sofern vorhanden.
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