Wenn Kindergeldberechtigte keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt leisten, kann das Kindergeld an andere Personen oder Behörden ausgezahlt (Fachbegriff: abgezweigt) werden.
Das Kindergeld kann unter diesen Voraussetzungen auch an das Kind selbst abgezweigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind einen eigenständigen Haushalt führt und sich selbst versorgt. Es bekommt also keinen Unterhalt von den Eltern.
So wird Kindergeld abgezweigt
Wenn Sie das Kindergeld selbst beziehen möchten, sollten Sie einen sogenannten Abzweigungsantrag („Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes“) bei der zuständigen Familienkasse stellen.
Den Abzweigungsantrag müssen Sie schriftlich stellen. Den Antrag füllen Sie am einfachsten direkt online aus. Sie können ihn aber auch herunterladen, per Hand ausfüllen und unterschreiben.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur mit Ihrer Unterschrift gültig ist.
Nachweise einreichen
Bitte stellen Sie sicher, dass der Familienkasse alle notwendigen Nachweise vorliegen. Im Antrag erfahren Sie, welche dies sind. Sie können Ihre Unterlagen per Post schicken oder persönlich bei Ihrer zuständigen Familienkasse abgeben.
Weitere Informationen über notwendige Nachweise finden Sie unter Nachweise einreichen.