Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland

Kindergeld kann auch über Ländergrenzen hinweg gezahlt werden, zum Beispiel an Deutsche im Ausland oder ausländische Staatsangehörige in Deutschland.

Wichtig:Informationen zum Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Eltern, die aus der Ukraine geflüchtet sind, Kindergeld erhalten. Die wichtigsten Informationen und die nötigen Formulare finden Sie auf der Seite Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine.

Kindergeld für Deutsche, die im Ausland wohnen oder arbeiten

Um als deutsche Staatsbürgerin beziehungsweise deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland Anspruch auf deutsches Kindergeld zu haben, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig oder werden entsprechend behandelt. Unbeschränkt steuerpflichtig bedeutet, dass Sie in Deutschland sämtliche Einkünfte versteuern müssen.
  • Sie sind in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig, aber sozialversicherungspflichtig angestellt.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zum Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen.

Tipp:Tipp: Ein praktisches Beispiel für einen grenzüberschreitenden Fall zeigt Ihnen das Video Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen. Das Video gibt es auch in englischer und polnischer Sprache.

Kindergeld für ausländische Staatsangehörige in Deutschland

Bürgerinnen und Bürger aus EU, EWR und Schweiz

Kindergeld kann auch für Staatsbürgerin oder Staatsbürger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz gezahlt werden.

Für Staatsangehörige der EU oder des EWR, die seit August 2019 nach Deutschland gezogen sind, gelten folgende Voraussetzungen:

Ab dem vierten Monat nach Ihrer Einreise müssen die Voraussetzungen des Freizügigkeitsgesetzes erfüllt sein. Das trifft zu, sobald

  • Sie selbständig oder unselbständig erwerbstätig sind,
  • Sie arbeitsuchend oder unfreiwillig arbeitslos sind,
  • das Freizügigkeitsrecht von einem Familienangehörigen abgeleitet werden kann,
  • Sie über ausreichende Existenzmittel und einen Krankenversicherungsschutz verfügen oder
  • ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben.

Staatsangehörige anderer Länder

Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Staaten: Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder Türkei und Sie sind in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder beziehen Arbeitslosengeld beziehungsweise Krankengeld.
  • Sie besitzen eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, mit der Sie in Deutschland arbeiten dürfen.
  • Sie gehören zu den unanfechtbar anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Kindergeld sowie im Merkblatt Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen.

Wichtig:Wichtig: Bitte beachten Sie, dass eine der zuvor genannten Voraussetzungen zwar zum Bezug von Kindergeld berechtigten kann, der Anspruch damit jedoch nicht mit Sicherheit vorliegt. Das Vorliegen der konkreten Voraussetzungen ist in jedem Einzelfall von der Familienkasse zu prüfen.

Nachweise für Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen

Welche Nachweise Sie für Ihren Anspruch auf Kindergeld in einem grenzüberschreitenden Fall erbringen müssen, erfahren Sie auf der Seite Kindergeld: Nachweise und Bescheinigungen einreichen.

In jedem Fall müssen Sie zusätzlich zum Kindergeld-Antrag eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes einreichen, um die Existenz Ihres Kindes zu belegen. Alternativ können Sie ein anderes amtliches Dokument vorlegen – vorausgesetzt, es erbringt denselben Beweis. 

Reichen Sie darüber hinaus eine Arbeitgeberbescheinigung ein. Wenn Sie selbstständig tätig sind, können Sie das mit einer Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung oder einem Steuerbescheid nachweisen.

Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen beantragen

Den Antrag auf Kindergeld müssen Sie grundsätzlich schriftlich stellen. Er ist nur mit Ihrer Unterschrift gültig.

Schicken Sie dazu bitte folgende Formulare an Ihre Familienkasse:

Im Download-Center finden Sie alle Formulare auch in anderen Sprachen.

Tipp:Tipp: Sie können den Antrag auf deutsches Kindergeld auch im Ausland abgeben. Reichen Sie dafür Ihre Unterlagen bei der Stelle oder Behörde ein, die für Familienleistungen zuständig ist. Der Träger schickt Ihren Antrag an die Familienkasse in Deutschland weiter.

Themen im Überblick