Als Pflegekraft in Deutschland arbeiten

Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Deutschland.

Als Pflegekraft dürfen Sie uneingeschränkt in Deutschland arbeiten und auf Jobsuche gehen, wenn Sie die Staatsangehörigkeit

  • eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU),
  • eines Mitgliedslandes des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder
  • der Schweiz haben.

Kommen Sie aus einem Land außerhalb der EU beziehungsweise des EWR und sind Staatsbürgerin oder Staatsbürger eines Drittstaates, benötigen Sie einen sogenannten Aufenthaltstitel. Dieser erlaubt Ihnen in Deutschland zu arbeiten. In der Regel muss die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmen.

Voraussetzungen

Wir können Ihrer Beschäftigung zustimmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • positiv:Ihre berufliche Qualifikation ist mit einem deutschen Abschluss gleichwertig oder mit der ausländischen Arbeitsverwaltung wurde eine Vermittlungsabsprache getroffen.
  • positiv:Ihre Arbeitsbedingungen unterscheiden sich nicht von denen der inländischen Pflegefachkräfte.

Wichtige Hinweise

Berufstätige aus Staaten, die in der Anlage zur Beschäftigungsverordnung aufgeführt sind, dürfen nur von der Bundesagentur für Arbeit für Gesundheits- und Pflegeberufe angeworben und vermittelt werden. Wird dagegen verstoßen, kann kein Aufenthaltstitel erteilt und der Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Eine Zuwanderung von Gesundheits- und Pflegefachkräften aus diesen Staaten ist daher nur möglich, wenn das Arbeitsverhältnis auf Initiative der Fachkraft zustande kommt.

Die Blaue Karte EU (Blue Card EU) kann für Pflegefachkräfte nicht angewendet werden. Der ausländische Hochschulabschluss kann nicht mit einem deutschen, nicht-akademischen Abschluss gleichgesetzt werden.