Berufliche Rehabilitation: Onlineanträge für Arbeitgeber

Schnell, digital und barrierefrei: Neue eServices für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben


01.08.2023 - Matthias Haft -7 MinutenArbeitswelt gestalten

Drei wichtige Anträge aus dem Bereich der beruflichen Rehabilitation sind jetzt digitalisiert. Faktor A stellt die Änderungen vor und ordnet ein, wie Arbeitgeber Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen können und welche Unterstützung sie dabei erhalten.

Schritt für Schritt noch digitaler: Die Bundesagentur für Arbeit ist auf dem besten Weg, Deutschlands erste voll-digitale Behörde zu werden. Auch das Thema der beruflichen Rehabilitation hat zuletzt einen Digitalisierungsschub erhalten: Künftig können Arbeitgeber drei wichtige Anträge komplett online stellen, und zwar die Anträge auf

  • Probebeschäftigung,
  • Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und
  • Zuschuss zur Aus- und Weiterbildung.

Digital statt Papier

Arbeitgeber haben nun zwei Möglichkeiten: Entweder sie bearbeiten den PDF-Antrag online mit einem PDF-Editor. Oder sie nutzen direkt die zugehörige Online-Antragsstrecke. Beide Vorgehensweisen sparen nicht nur Papier, sondern vor allem auch Zeit. Arbeitgeber können den Antrag schneller erstellen als bisher. Neben dem direkten Onlineversand des Antrags bietet die Online-Antragsstrecke gegenüber der PDF-Option auch zusätzliche Ausfüllhilfen und macht das Ausfüllen des Antrags damit noch einfacher. Auch die anschließende Bearbeitung durch Mitarbeitende der Jobcenter oder Arbeitsagenturen geht auf diese Weise zügiger. Daneben sind die Anträge nun auch barrierefrei gestaltet, können also mit gängigen Tools wie Screenreadern gelesen und ausgefüllt werden.

Online-Antrag auf Probebeschäftigung

Eine schlanke, kurze Seite: Der Antrag auf eine Probebeschäftigung ist online schnell ausgefüllt. Arbeitgeber loggen sich dazu in ihrem Benutzerkonto auf arbeitsagentur.de ein. Voraussetzung für die Nutzung der Anträge ist natürlich, dass das Unternehmen bereits beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit registriert ist und über ein Benutzerkonto verfügt. Über den Punkt „Probebeschäftigung“ gelangen sie zum Antrag. Neben den bereits vorausgefüllten Angaben zum Betrieb und zur Bankverbindung müssen Arbeitgeber dann nur noch wenige Informationen zur Probebeschäftigung einpflegen: Art der Tätigkeit, Beginn und Ende der Probebeschäftigung. Zudem muss der Arbeitsvertrag hochgeladen werden.

Mit einer Probebeschäftigung können Arbeitgeber interessierte Arbeitskräfte kennen lernen, um besser entscheiden zu können, ob sie anschließend einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag mit der Person schließen möchten. Möchten Arbeitgeber Menschen mit Einschränkungen im Rahmen einer Probebeschäftigung anstellen, können sie hierfür eine Förderung beantragen. Im Rahmen der Förderung erstattet das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die Personalkosten. 

Online-Antrag auf Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Auch der Antrag auf Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ist sehr kurzgehalten. Neben den Betriebs- und Bankdaten müssen Arbeitgeber hier lediglich wenige Informationen zum oder zur Beschäftigten sowie zur Maßnahme angeben. Soll die Erstattung für mehrere Beschäftigte beantragt werden, können ganz einfach weitere Personen hinzugefügt werden.

Arbeitgeber können sich die Sozialversicherungsbeiträge dafür erstatten lassen, dass sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbringen. Das tun sie, wenn sie Menschen mit gesundheitlicher Einschränkung die Chance bieten, eine Arbeit zu finden oder zu sichern. Das gilt zum Beispiel im Fall der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.

Online-Antrag auf Zuschuss zur Aus- und Weiterbildung

Ein Screenshot aus dem eService zum Ausbildungszuschuss

Der Antrag auf einen Zuschuss zur Aus- und Weiterbildung ist ebenfalls schnell ausgefüllt. Nachdem der Antrag von der Reha-Beraterin oder dem Reha-Berater im eService des Arbeitergebers bereitgestellt worden ist, stehen diesem beide Ausfüllmöglichkeiten zur Verfügung. Bereits bekannte Angaben wie die des Betriebes oder der Person, für die der Ausbildungs- oder Weiterbildungszuschuss beantragt werden soll, sind auch hier bereits vorausgefüllt. Weitere für die Bearbeitung des Antrags erforderliche Unterlagen können gleich mit hochgeladen und abgeschickt werden. Diese können allerdings auch, ebenfalls online, nachgereicht werden.

Mit dem Antrag können sich Arbeitgeber einen Zuschuss durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit sichern. Diesen erhalten sie, wenn sie Menschen mit Behinderung eine betriebliche Ausbildung oder Weiterbildung ermöglichen. In der Regel wird der Zuschuss dann für die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung gezahlt.


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