01.08.2023 - Matthias Haft -7 MinutenArbeitswelt gestalten
Drei wichtige Anträge aus dem Bereich der beruflichen Rehabilitation sind jetzt digitalisiert. Faktor A stellt die Änderungen vor und ordnet ein, wie Arbeitgeber Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen können und welche Unterstützung sie dabei erhalten.
Schritt für Schritt noch digitaler: Die Bundesagentur für Arbeit ist auf dem besten Weg, Deutschlands erste voll-digitale Behörde zu werden. Auch das Thema der beruflichen Rehabilitation hat zuletzt einen Digitalisierungsschub erhalten: Künftig können Arbeitgeber drei wichtige Anträge komplett online stellen, und zwar die Anträge auf
- Probebeschäftigung,
- Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und
- Zuschuss zur Aus- und Weiterbildung.
Digital statt Papier
Arbeitgeber haben nun zwei Möglichkeiten: Entweder sie bearbeiten den PDF-Antrag online mit einem PDF-Editor. Oder sie nutzen direkt die zugehörige Online-Antragsstrecke. Beide Vorgehensweisen sparen nicht nur Papier, sondern vor allem auch Zeit. Arbeitgeber können den Antrag schneller erstellen als bisher. Neben dem direkten Onlineversand des Antrags bietet die Online-Antragsstrecke gegenüber der PDF-Option auch zusätzliche Ausfüllhilfen und macht das Ausfüllen des Antrags damit noch einfacher. Auch die anschließende Bearbeitung durch Mitarbeitende der Jobcenter oder Arbeitsagenturen geht auf diese Weise zügiger. Daneben sind die Anträge nun auch barrierefrei gestaltet, können also mit gängigen Tools wie Screenreadern gelesen und ausgefüllt werden.
Online-Antrag auf Probebeschäftigung
Eine schlanke, kurze Seite: Der Antrag auf eine Probebeschäftigung ist online schnell ausgefüllt. Arbeitgeber loggen sich dazu in ihrem Benutzerkonto auf arbeitsagentur.de ein. Voraussetzung für die Nutzung der Anträge ist natürlich, dass das Unternehmen bereits beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit registriert ist und über ein Benutzerkonto verfügt. Über den Punkt „Probebeschäftigung“ gelangen sie zum Antrag. Neben den bereits vorausgefüllten Angaben zum Betrieb und zur Bankverbindung müssen Arbeitgeber dann nur noch wenige Informationen zur Probebeschäftigung einpflegen: Art der Tätigkeit, Beginn und Ende der Probebeschäftigung. Zudem muss der Arbeitsvertrag hochgeladen werden.