Mit einer Umschulung in den neuen Beruf starten
Mit einer Umschulung erwerben Sie einen neuen Berufsabschluss. Damit können Sie dann in Ihren Wunschberuf wechseln.
Umschulung im Betrieb
Mit einer betrieblichen Umschulung können Sie einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erlangen. Auch für Menschen mit Behinderung ist eine solche Umschulung möglich. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Unterstützung bei der Ausbildung.
Tipp:Gut zu wissen: Eine Umschulung in einem Betrieb können Sie auch in Teilzeit durchführen – zum Beispiel, wenn Sie Kinder haben oder Angehörige pflegen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Berufsausbildung in Teilzeit
Umschulung bei einem Bildungsträger
In beruflichen Schulen oder privatwirtschaftlichen Bildungseinrichtungen können Sie sich in entsprechenden Bildungsgängen für einen Berufswechsel qualifizieren. Sie können sich dort das nötige Wissen für einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf aneignen. Außerdem können Sie sich auf Prüfungen in Berufen vorbereiten, die üblicherweise nur in beruflichen Schulen erlernt werden.
Umschulungen für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden
Für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden stehen besondere Bildungseinrichtungen zur Verfügung. Diese Einrichtungen verfügen über entsprechend ausgestattete Werkstätten und Arbeitsplätze und spezielle Unterstützungsmöglichkeiten. Sie bieten ein umfangreiches Angebot an verschiedenen Maßnahmen rund um Weiterbildung und Umschulung an.
Sprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater berufliche Rehabilitation und Teilhabe, ob diese Fördermöglichkeiten für Sie in Betracht kommen.
Die richtige Umschulung finden
In der Entdeckerwelt „Berufsausbildung“ können Sie nach Ausbildungsstellen oder Umschulungen suchen – ob in einem Betrieb oder bei einem Bildungsträger: Ausbildungssuche.
Tipp:Gut zu wissen: In bestimmten Branchen, wie zum Beispiel in der Pflege, werden Fachkräfte dringend benötigt. Informationen dazu, wie Sie den Einstieg in eine Pflegeberuf finden, erhalten Sie auf der Seite Umschulung zur Pflegefachkraft.
Mit einer Weiterbildung zum gewünschten Ziel
Manche Tätigkeiten setzen einen anerkannten Berufsabschluss voraus. Diese Abschlüsse können Sie nicht nur mit einer Ausbildung oder einem Studium, sondern auch durch eine Weiterbildung erwerben. Nutzen Sie unsere Datenbank, um Weiterbildungen zu finden, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen: Weiterbildungssuche.
Mit der Externenprüfung zu einem neuen Beruf
Mit einer sogenannten Externenprüfung können Sie einen neuen Berufsabschluss erwerben. Diese Prüfung ist möglich, wenn Sie bereits einige Zeit in einem Beruf tätig sind, aber keinen entsprechenden Abschluss haben. Sie legen die Externenprüfung vor einer Kammer wie der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer ab. Mit entsprechenden Lehrgängen können Sie sich darauf vorbereiten.
Vorbereitungslehrgänge für eine Externenprüfung finden Sie in unserer Ausbildungssuche.
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie belegen, dass Sie mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen, tätig gewesen sind. Wichtig: Sie haben währenddessen Tätigkeiten verrichtet, die üblicherweise eine Fachkraft ausübt.
- Sie machen durch entsprechende Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft, dass Sie die entsprechenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Tipp:Gut zu wissen: In manchen Fällen lässt sich die Zeit der Berufstätigkeit, die Sie nachweisen müssen, verkürzen. Sie können sich zum Beispiel eine Ausbildungszeit in einem anderen einschlägigen Beruf oder eine höhere schulische Allgemeinbildung (zum Beispiel die Fachoberschulreife) anrechnen lassen. Informationen dazu finden Sie bei den jeweiligen Kammern wie der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer.
Über den Quereinstieg den Beruf wechseln
Einige Berufe können Sie auch ohne einschlägige Ausbildung ausüben. Für diese Berufe können Sie sich unabhängig von Ihrer beruflichen Qualifikation als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger bewerben. Dabei ist es von Vorteil, wenn Sie Tätigkeiten, die die neue Stelle umfasst, schon in Ihrem aktuellen Beruf ausgeübt haben und dies zum Beispiel in Ihrer Bewerbung belegen.
Sie finden solche Stellen unter dem Suchbegriff „Quereinsteiger“ in der Jobsuche.