Damit Sie einen Bildungsgutschein erhalten können, müssen individuelle Voraussetzungen erfüllt sein, die wir in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen gemeinsam besprechen.
Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Dieser ist in der Regel zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt. Wichtig: Der von Ihnen ausgewählte Bildungsträger und die berufliche Weiterbildung müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein.
Mit dem Bildungsgutschein wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden. Beginnen Sie während des Bezugs von Arbeitslosengeld eine berufliche Weiterbildung wird dieses in der Regel weitergezahlt.
Einen Bildungsgutschein erhalten Sie, wenn die Weiterbildung notwendig ist,
- positiv:damit Ihre Arbeitslosigkeit beendet oder
- positiv:die drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
Arbeitslose können im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung gefördert werden, wenn die Notwendigkeit der beruflichen Weiterbildung zur Vermittlung zusätzlicher oder ergänzender Qualifikationen anerkannt wird (Fachbegriff: Erweiterungs- beziehungsweise Anpassungsqualifizierung). Darüber hinaus kann der Erwerb von Grundkompetenzen insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien gefördert werden, wenn der Erwerb der Grundkompetenzen die Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Weiterbildung schafft oder allgemein die Beschäftigungsfähigkeit verbessert.
Auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses sowie eines Hauptschul- oder vergleichbaren Schulabschlusses haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch.