Wichtig:Hinweis: Beachten Sie bitte, dass die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gemeinsam mit Ihrem Betrieb zu erfolgen hat. In der Regel ist auch eine Beteiligung an den Weiterbildungskosten durch Ihren Betrieb notwendig. Daher sollten Sie in einem ersten Schritt Ihr Weiterbildungsinteresse mit Ihrem Betrieb besprechen. Weitere Informationen für Ihren Betrieb finden Sie auf der Seite Förderung von Weiterbildung (Unternehmen).
Behinderungsbedingter Mehraufwand
In bestimmten Fällen werden behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme an einer geförderten beruflichen Weiterbildung entstehen, übernommen.
Um eine individuelle Auskunft erteilen zu können, sind für Ihre Beratung folgende Informationen bereitzuhalten:
- Ist bereits ein Antrag durch Ihren Betrieb für die Weiterbildung gestellt worden?
- Sind bereits die Rahmenbedingungen der Weiterbildung bekannt? Hierzu zählen der Teilnahmezeitraum und der Durchführungsort.
- Ist bereits fachkundlich festgestellt worden (zum Beispiel durch ein ärztliches Attest), dass für Sie ein behinderungsbedingter Mehrbedarf in der konkreten Weiterbildung erforderlich ist?
Wichtig:Wichtig: Gesundheitliche Gründe dürfen nicht der ursächliche Grund für die Weiterbildung sein. Nähere Auskünfte erhalten Sie in Ihrem persönlichen Beratungsgespräch.
Lassen Sie sich beraten
Nutzen Sie Ihr persönliches Beratungsgespräch bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter: Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie mit einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung Ihre Zukunft im Betrieb oder die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt verbessern können und welche Förderungen für Sie infrage kommen.
Vereinbaren Sie gleich einen Termin bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter:
Wichtige Förderungen im Überblick
Förderung im sogenannten „Klassischen Individualverfahren“ (Einzelantrag)
Sie können bei beruflicher Weiterbildung durch die teilweise oder vollständige Übernahme der Lehrgangskosten gefördert werden. In der Regel ist eine (teilweise) Kostenübernahme durch Ihren Betrieb erforderlich. Weitere Weiterbildungskosten, die im Rahmen der Weiterbildung zusätzlich anfallen, können ebenfalls übernommen werden. Hierzu zählen zum Beispiel zusätzliche Fahrkosten oder zusätzliche Kosten für die Betreuung von Kindern.
Grundvoraussetzung ist, dass die berufliche Weiterbildung sowie der Bildungsträger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen sind.
Nehmen Sie an einer abschlussorientierten Weiterbildung teil, besteht unter bestimmten Voraussetzungen zudem Anspruch auf die Zahlung einer Weiterbildungsprämie.
Wie die Förderung für Sie genau aussieht und welche Voraussetzungen vorliegen, klären wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen Termin über „Förderung anfragen“ zu Beginn dieser Internetseite.
Informationen für Ihren Betrieb, wie die Förderung genau aussieht und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, finden Sie auf der Seite Individuelle Förderung von Beschäftigten.
Förderung im Sammelantragsverfahren (mehrere Beschäftigte)
Im Unterschied zum „klassischen Individualverfahren“ (siehe vorherigen Absatz) wird der Antrag auf Förderung von Ihrem Betrieb gestellt, da der Antrag mehrere Beschäftigte betreffen muss, bei denen Vergleichbarkeit hinsichtlich Qualifikation, Bildungsziel oder Weiterbildungsbedarf besteht. Sie oder Ihre Betriebsvertretung müssen jedoch ihr Einverständnis hierzu erklärt haben.
Bitte beachten Sie, dass im Unterschied zum Individualverfahren die Kostenerstattung der weiteren Weiterbildungskosten in Form von Pauschalen erfolgt.
Informationen für Ihren Betrieb, wie die Förderung genau aussieht und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, finden Sie auf der Seite Sammelantrag für eine Weiterbildung mehrerer Beschäftigter.
Förderung mit Qualifizierungsgeld
Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung in Höhe von 60
Im Unterschied zum klassischen Individualverfahren oder dem Sammelantragsverfahren muss nur der Bildungsträger der beruflichen Weiterbildung zugelassen sein. Eine Zulassung der Weiterbildung selbst ist nicht erforderlich. Das Qualifizierungsgeld kann auch für berufliche Weiterbildungen, die auf einen Fortbildungsabschluss zur Berufsspezialistin beziehungsweise zum Berufsspezialisten vorbereiten, geleistet werden, wenn die berufliche Weiterbildung spätestens am 31.
Informationen für Ihren Betrieb, wie die Förderung genau aussieht und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, finden Sie auf der Seite Qualifizierungsgeld.
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