Die Agentur für Arbeit kann Sie bei der beruflichen Weiterbildung Ihrer Beschäftigten durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall sowie durch die volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten unterstützen. Die finanzielle Unterstützung können Sie in einem Sammelantrag beantragen, sofern die Beschäftigten an derselben Weiterbildung teilnehmen. Den Sammelantrag können Sie online stellen.
Voraussetzungen
Für einen Sammelantrag gelten folgende Voraussetzungen:
- Die berufliche Weiterbildung umfasst für jeden Teilnehmenden mehr als 120
- Die Weiterbildung und der Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen. Informationen dazu erhalten Sie vom Bildungsträger.
- Es werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen. Eine Schulung für eine betriebsspezifische Software kann zum Beispiel nicht gefördert werden.
- Die Beschäftigten haben einen vergleichbaren Weiterbildungsbedarf und sollen an derselben Weiterbildung teilnehmen.
- Ihre Beschäftigten oder die Betriebsvertretung stimmen dem Sammelantrag zu.
Wichtig:Wichtig: Ob Sie die Förderungen erhalten können, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit. Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Höhe und Umfang der Förderung
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe Ihres Betriebes beziehungsweise der Anzahl der Beschäftigten.
Hinweis: Partnerunternehmen Ihres Betriebes beziehungsweise verbundene Unternehmen werden gesamtheitlich betrachtet.
Förderumfang: Kriterien
Die folgenden Kriterien bestimmen, zu wieviel Prozent das Arbeitsentgelt bezuschusst werden kann beziehungsweise die Lehrgangskosten übernommen werden können. Die Fördergrenze beträgt 100
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
Unter 50 (Kleine Betriebe) | Unter 500 (Mittlere Betriebe) | Ab 500 (Große Betriebe) |
---|---|---|
75 | 50 | 25 |
100
Übernahme der Lehrgangskosten
Unter 50 (Kleine Betriebe) | Unter 500 (Mittlere Betriebe) | Ab 500 (Große Betriebe) |
---|---|---|
100 | 50 | 25 |
100
Bei Betrieben mit weniger als 500
Zusätzliche Förderungen
Liegt eine Qualifizierungsvereinbarung mit einem Sozialpartner (zum Beispiel Betriebsvereinbarung oder tarifrechtliche Regelung) vor, können die Förderungen um 5
Übernahme weiterer Kosten
Den Beschäftigten können im Rahmen der Weiterbildung weitere Kosten erstattet werden, wenn diese aufgrund der beruflichen Weiterbildung zusätzlich entstehen. Hierzu zählen:
- Fahrkosten
- Kosten für die Kinderbetreuung
- Kosten für eine Unterkunft und Verpflegung bei auswärtiger Unterbringung, sofern das tägliche Pendeln nicht möglich ist
Diese sogenannten „sonstigen Weiterbildungskosten“ werden in Form von Pauschalen gezahlt.
Wenn Sie die Erstattung sonstiger Weiterbildungskosten beantragen, benötigt die Agentur für Arbeit weitere Angaben von Ihren Beschäftigten.
Wichtig:Hinweis: Kosten, die auch ohne die Weiterbildung anfallen, werden nicht erstattet. Beispiel: Kosten für die Kinderbetreuung während der Arbeitszeit.
Sammelantrag online stellen
Sie können den Sammelantrag online stellen. Das sind Ihre Schritte zur Förderung:
Daten der Teilnehmenden erfassen
Die Angaben, die wir von Ihnen als Betrieb benötigen, übermitteln Sie uns direkt online. Ergänzend benötigen wir von Ihnen Informationen zu Ihren Beschäftigten. Diese können Sie ebenfalls direkt online erfassen. Diese Informationen werden für die spätere Schlussabrechnung übernommen und müssen nicht erneut erfasst werden.
Alternativ stellen wir Ihnen ein PDF-Formular bereit, das Sie am Computer ausfüllen können. Laden Sie dazu das Formular herunter, speichern Sie es ausgefüllt ab und laden Sie es anschließend in unserem eService hoch. Bitte beachten Sie, dass bei der Schlussabrechnung Informationen aus einem PDF-Formular nicht übernommen werden können und neu erfasst werden müssen.
Bitte füllen Sie die Formulare vollständig aus. Ihre Rückfragen zu den Angaben beantwortet Ihre Ansprechperson beim Arbeitgeber-Service gern.
Erforderliche Nachweise können Sie als PDF oder als JPG- sowie PNG-Datei übermitteln.
Daten durch Beschäftigte erfassen lassen
Einige Angaben, wie zum Beispiel zu den sonstigen Weiterbildungskosten, müssen durch Ihre Beschäftigten selbst gemacht und mit Unterschrift bestätigt werden. Leiten Sie dafür bitte folgendes Formular an die Beschäftigten weiter. Die unterschriebenen Dokumente können Sie anschließend zusammen mit dem Antrag im eService hochladen:
Weitere Informationen und Erläuterungen finden Sie in folgendem Dokument:
Nachweise erbringen
Ihren Unterlagen sind folgende Nachweise beizufügen:
- einen Nachweis der Lehrgangskosten,
- die Zertifikate des Bildungsträgers,
- einen Nachweis darüber, dass die Maßnahme als Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen ist und
- gegebenenfalls die Einverständniserklärung der Betriebsvertretung,
- gegebenenfalls die Betriebsvereinbarung beziehungsweise der Tarifvertrag.
Dokumente hochladen
Haben Sie alle Formulare ausgefüllt und gegebenenfalls erforderliche Nachweise digitalisiert, können Sie die Dateien hochladen, nachdem Sie sich im Portal angemeldet haben. Haben Sie die Dateien übermittelt, haben Sie den Sammelantrag erfolgreich gestellt.
Nachweis der Zahlungen
Sie müssen spätestens 3
- die tatsächlichen Lehrgangskosten und deren Zahlung an den Bildungsträger
- sofern die sonstigen Weiterbildungskosten beantragt wurden, die Zahlung an Ihre Beschäftigten
Kontakt zum Arbeitgeber-Service
Ihre persönliche Ansprechperson im Arbeitgeber-Service hilft Ihnen gerne weiter.
Falls Sie noch keine Ansprechperson haben, nutzen Sie die kostenlose Servicerufnummer oder schreiben Sie uns eine Nachricht: