Konten von Bevollmächtigten leichter verwalten

Zum 22. Juli 2024 stehen Bevollmächtigten von Unternehmen neue Funktionen zur Verfügung. Eine Übersicht dazu haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.

Hier ist ein Überblick über die Kontoumstellung und neue Funktionen für die Verwaltung von Unternehmensbevollmächtigten

Zudem finden Sie einen Leitfaden rund um das Thema Verwaltung von Unternehmensbevollmächtigten hier:
Leitfaden für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Des Weiteren finden Sie eine Anleitung zur Kontoregistrierung sowie zur Profilanlage hier: In wenigen Schritten zum Konto

Was ändert sich zum 22. Juli 2024?

  • Der Begriff „Hauptaccount“ wird durch „Unternehmens-Admin“ ersetzt.
  • Das vorhandene „Konto“ bleibt bestehen: Hauptaccounts (jetzt „Unternehmens-Admin“) und Bevollmächtigte (ehemals „Subaccounts“) werden bei der ersten Anmeldung am Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit ab dem 22. Juli 2024 in die neue Konto- und Profilstruktur umgestellt.
  • Bevollmächtigte (mit oder ohne Adminrecht) können dann ihr persönliches Konto mit entsprechendem Unternehmensprofil nutzen.

Tipp:Hinweis: Für die Umstellung ist eine E-Mail-Adresse erforderlich. Eine E-Mail-Adresse kann nur für ein Konto verwendet werden. Um digitale Anträge und Schriftstücke, wie zum Beispiel Bescheide, Schreiben und Nachweise in Ihrem Konto erhalten und mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren zu können, aktivieren Sie bitte die Funktion zur Online-Kommunikation in Ihrem Profil. Dies gilt auch für Kundinnen und Kunden, die dies heute bereits aktiviert haben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Antworten auf häufige Fragen“ unten.

Was sind die Vorteile?

  • positiv:Unternehmens-Admins können zukünftig eigenständig weitere Unternehmens-Admins oder Bevollmächtigte über Freischaltcodes berechtigen. 
  • positiv:Innerhalb eines Kontos können mehrere Unternehmensprofile verwaltet werden. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite: Ein Konto, mehrere Profile 
  • positiv:Das einheitliche Portal-Design unterstützt dessen intuitive Nutzung.

Antworten auf häufige Fragen

Um Ihnen Antworten auf wichtige Fragen rund um das Thema Verwaltung von Unternehmensbevollmächtigten bereitzustellen, finden Sie hier einen Frage-Antwort-Katalog zu den Änderungen ab dem 22. Juli 2024:

Ja, Sie können sich wie gewohnt mit Ihrem bisherigen Konto anmelden. Mehr erfahren Sie auf der Seite: Ein Konto, mehrere Profile

Sie melden sich als hauptverantwortliche Person am Portal der Bundesagentur für Arbeit mit den Zugangsdaten des Hauptaccounts an. Nach Eingabe der Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) werden Sie darauf hingewiesen, dass zukünftig der Benutzername eine E-Mail-Adresse sein muss. Nach Eingabe der E-Mail-Adresse (nicht zwingend eine geschäftliche E-Mail-Adresse) erhalten Sie eine Verifizierungsmail. Nach der Bestätigung der Verifizierungsmail ist das Konto umgestellt. Sie verfügen jetzt über ein Konto mit entsprechendem Unternehmensprofil.

Haben Sie noch nicht mit der Bundesagentur für Arbeit online zusammengearbeitet, können Sie sich ab dem 22. Juli selbstständig im Portal der Bundesagentur für Arbeit ein Konto registrieren. Sobald Sie ein persönliches Konto haben, können Sie in Ihrem Konto ein Unternehmensprofil erstellen. Dafür benötigen Sie einen Freischaltcode vom Arbeitgeber-Service oder einem bereits bestehenden Unternehmens-Admin.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite: Ein Konto, mehrere Profile

Im Arbeitgeberkontext ist zur Anlage eines Unternehmensprofils in einem neuen Konto immer ein Freischaltcode erforderlich (für die Umstellung eines bereits bestehenden Kontos brauchen Sie keinen Freischaltcode). Die beziehungsweise der erste Unternehmens-Admin erhält den Freischaltcode von ihrer beziehungsweise seiner Ansprechperson bei der Bundesagentur für Arbeit. Der Freischaltcode dient zur Erstellung eines Profils, nicht zur Anmeldung am Konto – dafür sind die Zugangsdaten erforderlich.

Weitere Bevollmächtigte erhalten einen Freischaltcode dann von einer beziehungsweise einem Unternehmens-Admin (kann im Unternehmensprofil unter „Profil“, „Profil bearbeiten“ im Bereich „Bevollmächtigte Personen des Unternehmens“ ausgestellt werden) oder von ihrer Ansprechperson (dann automatisch als weiterer Unternehmens-Admin). Weitere Informationen dazu finden Sie in folgendem Leitfaden.

Wichtig:Wichtig: Bitte weisen Sie neue Bevollmächtigte darauf hin, sich ebenfalls ein eigenes Konto anzulegen. Diese können anschließend den erzeugten Freischaltcode eingeben und ein Unternehmensprofil anlegen.

Den Freischaltcode benötigen Sie zur Anlage eines Profils. Um ein Profil (beispielsweise ein Unternehmensprofil) in ihrem Konto zu verorten, gehen Sie oben auf die Seite und klicken Sie auf „Anmelden“. Wählen Sie die gewünschte Form der Anmeldung aus. Nach Anmeldung klicken Sie auf „Profil“ und dann auf „Profil wechseln“. Anschließend haben Sie (ggf. mit Zwischenschritt über Klick auf „Profil anlegen“) die Möglichkeit einen Freischaltcode einzugeben und das Profil anzulegen.

Um digitale Anträge und Schriftstücke, wie zum Beispiel Bescheide, Schreiben und Nachweise in Ihrem Konto erhalten und mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren zu können, aktivieren Sie bitte die Funktion zur Online-Kommunikation in Ihrem Profil. Dies gilt auch für Kundinnen und Kunden, die dies heute bereits aktiviert haben.

Zur Aktivierung klicken Sie nach Anmeldung auf „Profil“, dann auf „Profil bearbeiten“, „Kommunikationsoptionen“ und anschließend auf „Online-Kommunikation“. Durch Betätigung des ausgegrauten Schalters können Sie die Online-Kommunikation aktivieren.

Sofern Sie noch keinen Hauptaccount besitzen und es noch keinen Unternehmens-Admin gibt, können Sie sich selbstständig ein persönliches Konto bei der Bundesagentur für Arbeit anlegen (sofern noch nicht vorhanden). Sie erhalten von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Arbeitgeber-Service einen Freischaltcode, um sich dann ein eigenes Unternehmensprofil (als initialer Unternehmens-Admin) anlegen zu können. Mehr erfahren Sie auf der Seite: Ein Konto, mehrere Profile

Bevollmächtigte, ehemals auch als „Subaccounts“ oder „Unterkonten“ bezeichnet, können aus Sicht des Betriebs sowohl Mitarbeitende als auch Dritte/Beauftragte sein (zum Beispiel Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin, Steuerberater oder Steuerberaterin).

Nach der Anmeldung wechseln Sie zu Ihrem Unternehmensprofil und klicken dann auf „Profil“ und anschließend auf „Profil bearbeiten“. Hier finden Sie die entsprechenden Funktionalitäten der Verwaltung von Bevollmächtigten unter dem Punkt „Bevollmächtigte Personen des Unternehmens“.

Im Bereich „Bevollmächtigte Personen des Unternehmens“ können Unternehmens-Admins unter „Personen und ihre Rollen verwalten“ die Bevollmächtigten anlegen, deren Daten (Personendaten, Anschrift und Kontaktdaten) ändern, den Freischaltcode für die Bevollmächtigten erstellen sowie Bevollmächtigte löschen. Darüber hinaus können Unternehmens-Admins in ihrem Profil ihre persönlichen Daten ändern, zum Beispiel ihre Adresse und andere Kontaktdaten.

Als bevollmächtigte Person sind Sie für die eServices Stellenangebote, Vermittlungsvorschläge, Bewerbungen, Bewerberbörse und Veranstaltungen sowie für das Vermittlungspostfach freigeschaltet.

Die Rolle kann nicht abgewählt werden und steht aktuell allen freigeschalteten Bevollmächtigten zur Verfügung.

Ausschließlich Unternehmens-Admins können weitere Bevollmächtigte anlegen. Hierfür klicken Sie im Bereich „Bevollmächtigte Personen des Unternehmens“ auf „Personen und ihre Rollen verwalten“, wählen im nächsten Schritt „Neue Person anlegen“ aus und tragen dort alle notwendigen Informationen zur neuen bevollmächtigten Person ein. Im nächsten Schritt wird der Freischaltcode direkt als PDF-Dokument erstellt, welches dann an die bevollmächtigte Person übermittelt werden kann.

Wenn bereits eine bevollmächtigte Person angelegt wurde, kann ein Unternehmens-Admin im Bereich „Bevollmächtigte Personen des Unternehmens“ unter „Personen und ihre Rollen verwalten“ die Rolle einer beziehungsweise eines Bevollmächtigten auf Unternehmens-Admin umstellen. Sofern eine neue bevollmächtigte Person mit der Rolle Unternehmens-Admin angelegt werden soll, kann dies bei der Anlage der bevollmächtigten Person direkt geschehen.

Als bevollmächtigte Person sind Sie für die eServices rund um die Themen Stellenangebote, Vermittlungspostfach, Bewerberinnen und Bewerber sowie Vermittlungsvorschläge freigeschaltet. Die Rolle kann nicht abgewählt werden und steht aktuell allen freigeschalteten Bevollmächtigten zur Verfügung. Als Unternehmens-Admin dürfen Sie zusätzlich alle bevollmächtigten Personen des ausgewählten Unternehmens verwalten und im Auftrag des Unternehmens alle eServices für Unternehmen der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter nutzen.

Ja, dies ist möglich, indem Sie sich mit dem Arbeitgeber-Service Kontakt aufnehmen und sich einen Freischaltcode für alle relevanten bisherigen Hauptaccounts ausstellen lassen. Sie erhalten darüber automatisch die weiteren Unternehmensprofile als Unternehmens-Admin in Ihrem persönlichen Konto angezeigt. Bitte beachten Sie, dass Sie die Betriebe jeweils als Unternehmensprofile in Ihrem personenbezogenen Konto verwalten. Dementsprechend ist es möglich, mehrere Betriebe über ein Konto und unter Verwendung einer E-Mail-Adresse zu verwalten.

Jede hauptverantwortliche Person benötigt eine eigene E-Mail-Adresse, um sich ein Konto anzulegen. Hier ist nicht zwingend eine Unternehmens-E-Mail-Adresse erforderlich. Eine der hauptverantwortlichen Personen meldet sich am Portal der Bundesagentur für Arbeit mit neuen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) an und wird Unternehmens-Admin. Anschließend legt sie weitere Unternehmens-Admins/Bevollmächtigte im Unternehmensprofil im Bereich „Bevollmächtigte Personen des Unternehmens“ und mit Klick auf „Personen und ihre Rollen verwalten“ an. Die oder der Unternehmens-Admin kann dann die entsprechenden Freischaltcodes erstellen.

Sie haben nach Erhalt der Bestätigungsmail 24 Stunden Zeit. Sollte die Zeit abgelaufen sein, melden Sie sich erneut mit den alten Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) an. Dadurch starten Sie den Prozess neu.

Die neu hinterlegte E-Mail-Adresse ist nun Ihr neuer Benutzername. Bei einer Anmeldung am Portal der Bundesagentur für Arbeit ist nur noch diese E-Mail-Adresse als Benutzername gültig.

Sofern Sie Ihr Konto noch nicht umgestellt haben, ist es erforderlich, den alten Benutzernamen für die Passwortzurücksetzung einzugeben. Es kann keine beliebige E-Mail-Adresse eingegeben werden.

Im Unternehmensprofil können Vermittlungsvorschläge erst ab mindestens 2 Unternehmensbevollmächtigten nach „Ihre Übersicht“ oder „Gesamtübersicht“ gefiltert werden. Vermittlungsvorschläge können in diesem Fall daher nur über die Gesamtübersicht eingesehen werden.

Sie können die Löschung Ihres Kontos selbst durchführen, indem Sie auf „Profil“, „Kontoeinstellungen“ und dann im Bereich „Kontonutzung“ auf „Konto löschen“ klicken.