Infos zur Grundsicherung für Arbeitsuchende und zum Bürgergeld

Hier finden Sie diese Infos zur Grundsicherung für Arbeitsuchende und 
zum Bürgergeld:

  • Was ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende?
  • Wer kann Bürgergeld bekommen?
  • Wie viel Bürgergeld bekommt man?
  • Was ist mit der Kranken- und Pflegeversicherung?
  • Dürfen Sie Geld besitzen oder verdienen,
    wenn Sie Bürgergeld bekommen?
  • Wie können Sie Bürgergeld bekommen?
  • Was müssen Sie beachten, wenn Sie Bürgergeld bekommen?
  • Wo finden Sie mehr Infos?
Bild: Amts-Gebäude und Geldscheine und Münzen

Was ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende?

Sie bekommen Unterstützung, 
wenn Sie eine Arbeit suchen.
Die Unterstützung heißt Eingliederungsleistungen.
Sie bekommen auch Unterstützung,
wenn Sie zu wenig Geld zum Leben haben.
Die Unterstützung heißt Sicherung von Lebensunterhalt oder Bürgergeld.
Die Unterstützungen zusammen heißen Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Bild: Mann im Anzug und Arbeiter und Geldscheine

Das Ziel bei der Unterstützung ist:
Sie sollen eine Arbeit haben.
Sie sollen mit der Arbeit genug Geld 
für sich und Ihre Familie verdienen.
Die Grundsicherung soll Sie nur für eine kurze Zeit unterstützen.
Das Geld für das Bürgergeld kommt aus Steuern.
Steuern zahlen alle Menschen an den Staat.
Zum Beispiel: 
Man zahlt einen Teil vom Lohn als Lohn-Steuer. 

Bild: Jobcenter-Mitarbeiterin spricht mit einer Kundin

Das Jobcenter kümmert sich um die Aufgaben,
die mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende
zusammenhängen.
Zum Beispiel:

  • Anträge für Bürgergeld bearbeiten
  • Arbeit für arbeitslose Menschen finden

Wer kann Bürgergeld bekommen?

Dann können Sie Bürgergeld bekommen:

  • Sie müssen erwerbsfähig sein.
    Erwerbsfähig heißt:
    Sie müssen mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können.
  • Und Sie müssen hilfebedürftig sein.
    Das heißt: Sie haben nicht genug Geld zum Leben.
  • Und Sie müssen 15 Jahre oder älter sein.
  • Und Sie dürfen noch nicht so alt sein, 
    dass Sie Alters-Rente bekommen können.
  • Und Sie müssen in Deutschland wohnen.

Personen ohne deutschen Pass

Bürgergeld gibt es auch für Personen,
die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Für diese Personen gelten besondere Regeln. 
Zum Beispiel müssen sie eine Erlaubnis haben, 
um in Deutschland zu arbeiten.
Es gibt kein Bürgergeld für Personen, die sich um Asyl bewerben. 
Diese Personen suchen Schutz in Deutschland.
Der Schutz heißt Asyl.
Sie flüchten zum Beispiel wegen Krieg in ihrem Land.
Ein Amt entscheidet, ob sie in Deutschland Asyl bekommen.
Wenn sie Asyl bekommen, können sie auch Bürgergeld bekommen.

Bild: Ein Bau-Arbeiter baut eine Mauer und hat die Hand auf seinem Rücken

Bürgergeld für erwerbsunfähige Personen und
Kinder unter 15 Jahren 

Vielleicht sind Sie:

  • jünger als 15 Jahre oder
  • können wegen Ihrer Gesundheit nicht arbeiten.

Dann können Sie in bestimmten Fällen Bürgergeld bekommen.
Dafür müssen Sie mit einer Person zusammenleben,

  • die arbeiten kann und 
  • die Bürgergeld bekommen kann.

Das nennt man eine Bedarfsgemeinschaft.

Wie viel Bürgergeld bekommt man?

Es ist unterschiedlich, 
wie viel Bürgergeld man bekommt.
Es kommt zum Beispiel darauf an:

  • Leben Sie allein in einer Wohnung?
  • Wie alt sind Sie?
  • In welchem Ort wohnen Sie?

Wir erklären nun, 
was für die Höhe vom Bürgergeld wichtig ist:

Bild: Logo der Bundesagentur für Arbeit und Geld-Scheine und Münzen

Bedarfsgemeinschaft

Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören eine oder
mehrere Personen.
Zum Beispiel ein Ehepaar.
Kinder gehören auch zur Bedarfsgemeinschaft,
wenn sie in derselben Wohnung leben.
Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft 
leben zusammen und sorgen füreinander.
Das heißt: Sie benutzen ihr Geld zusammen.
Das Jobcenter beachtet beim Bürgergeld 
alle Personen aus der Bedarfsgemeinschaft.
Das bedeutet zum Beispiel:
Man bekommt kein Bürgergeld,
wenn der Partner viel Geld verdient.

Zum Bürgergeld gehören:

  • Regelbedarf
  • Mehrbedarfe
  • Unterkunft und die Heizung
Bild: Geld-Scheine und Münzen

Regelbedarf

Der Regelbedarf sagt:
So viel braucht ein Mensch für:

  • Essen und Trinken
  • Kleidung
  • Strom
  • Körper-Pflege
  • Sachen in der Wohnung

Das Geld zum Leben heißt Regelbedarf.
Der Regelbedarf kann unterschiedlich hoch sein.
Es kommt zum Beispiel darauf an:

  • Lebt die Person allein?
  • Wie alt ist die Person?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
berechnet den Regelbedarf.
Auf der Internet-Seite können Sie 
mehr Infos dazu finden: www.bmas.de 
Diese Infos sind nicht in Leichter Sprache.

Bild: Eine Frau spielt mit einem Kind und einer Puppe

Mehrbedarfe

Menschen brauchen in besonderen Fällen 
mehr Geld.
Zum Beispiel:

  • wenn sie schwanger sind
  • wenn sie alleine ein Kind erziehen

Das zusätzliche Geld für diese Personen nennt man: Mehrbedarfe. 

Bild: Eine Frau steht an einer offenen Wohnungstür

Kosten für Unterkunft und Heizung

Das Jobcenter bezahlt auch die Kosten
für die Wohnung und für das Heizen.
Die Kosten müssen aber angemessen sein.
Angemessen bedeutet:
Die Wohnung muss zu den Menschen passen.
Die Wohnung darf nicht zu teuer oder zu groß sein.
An einigen Orten sind die Wohnungen 
teurer als an anderen Orten.
An diesen Orten zahlt das Jobcenter dann auch
etwas mehr Geld für die Wohnung.
Darum hängt es auch vom Ort ab, 
wie viel die Wohnung kosten darf.

Bekommen Sie das erste Jahr Bürgergeld?
Dann kann die Wohnung auch etwas teurer sein,
damit Sie nicht sofort umziehen müssen.
Wichtig:
Sie müssen mit dem Jobcenter reden,
bevor Sie eine neue Wohnung mieten.
Vielleicht bezahlt das Jobcenter die Kosten 
für die neue Wohnung sonst nicht.
Das Jobcenter muss den Umzug erlauben.

Bild: Schwangere Frau

Einmalige Leistungen

In bestimmten Fällen unterstützt Sie das Jobcenter 
einmal mit zusätzlichen Leistungen. 
Zum Beispiel:

  • Sie müssen zum ersten Mal eine eigene Wohnung einrichten.
    Dann bekommen Sie Hilfe
    für eine Erstausstattung von der Wohnung.
  • Sie sind schwanger. 
    Dann bekommen Sie Geld für Sachen
    für die Schwangerschaft. 
  • Sie bekommen ein Baby.
    Dann bekommen Sie Geld 
    für eine Erstausstattung für das Baby.
Bild: Gebäude mit Schild Kranken-Versicherung

Kosten für Kranken-Versicherung und 
Pflege-Versicherung

Können Sie arbeiten und bekommen Bürgergeld?
Dann sind Sie durch das Jobcenter versichert in der:

  • gesetzlichen Kranken-Versicherung und 
  • gesetzlichen Pflege-Versicherung.

Ausnahme: Vielleicht sind Sie bisher privat versichert.
Das heißt:

  • Sie sind nicht in der gesetzlichen 
    Kranken-Versicherung.
  • Sie haben einen eigenen Vertrag 
    mit einer privaten Kranken-Versicherung.

Dann können Sie weiter in Ihrer Versicherung bleiben.
Das Jobcenter zahlt einen Teil von den Kosten.

Bild: Eine Frau und älter und jüngere Jungen stehen nebeneinander

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Junge Menschen sollen in der Schule 
gut mitmachen können.
Und alle jungen Menschen sollen
die gleichen Möglichkeiten haben. 
Darum gibt es zusätzliches Geld für Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene.

Das Geld heißt: Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind 
zum Beispiel für:

  • Material für die Schule, zum Beispiel 
    Hefte und Stifte
  • Schul-Ausflüge und Klassen-Fahrten
  • Mitglieds-Beiträge im Sport-Verein
  • Kosten für Musik-Unterricht
Bild: Ein Mann im Büro spricht mit einer Frau im Rollstuhl

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Die wichtigste Aufgabe vom Jobcenter ist:
Das Jobcenter hilft Ihnen bei der Suche 
nach einer Arbeit.
Die Mitarbeiter zeigen Ihnen Arbeits-Angebote
und Förder-Angebote. 
Sie können Ihnen auch Angebote für Ausbildungen und Weiterbildungen zeigen:
Wenn Sie dann besser eine Arbeit finden können.
Diese Unterstützung nennt man 
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.
Sie können  Unterstützung bekommen,
zum Beispiel für:

  • Ganzheitliche Betreuung:
    Sie können Hilfe erhalten, wenn Sie noch
    keine Arbeit aufnehmen können.
  • Geld für Bewerbungs-Fotos
  • Weiterbildungs-Geld:
    Geld für Weiterbildungen, die Sie zu
    einem Berufsabschluss führen.
    Sie können dafür 150 EURO monatlich erhalten.
Bild: Eine Frau mit einer Arm-Prothese hält Geld-Scheine in der Hand

Dürfen Sie Geld besitzen oder verdienen,
wenn Sie Bürgergeld bekommen?

Die Hilfen vom Jobcenter gibt es nur:

  • wenn man nicht selbst für sein Leben
    bezahlen kann und
  • wenn man kein Geld von Partnern 
    in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen kann. 

Man muss zuerst das eigene Geld benutzen. 
Zum eigenen Geld gehören Einkommen und Vermögen.
Einkommen ist alles Geld, das Sie bekommen.
Zum Beispiel:

  • Lohn oder Gehalt
  • Rente 
  • Kindergeld

Vermögen ist das Geld, das Sie besitzen.
Und dazu gehören auch Dinge, die Geld wert sind.
Zum Beispiel:

  • Geld auf Ihrem Konto oder dem Sparbuch
    teure Dinge, die Ihnen gehören, 
    zum Beispiel Schmuck
  • eigenes Haus
  • Aktien
  • Bargeld

Bekommen Sie das erste Jahr Bürgergeld?
Dann können Sie mehr eigenes Vermögen besitzen.
Verdienen Sie mit Ihrer Arbeit zu wenig Geld?
Dann können Sie auch Bürgergeld dazu bekommen.

Bild: Eine Hand unterschreibt einen Antrag

Wie können Sie Bürgergeld bekommen?

Melden Sie sich so schnell wie möglich 
bei Ihrem Jobcenter.
Sie müssen einen Antrag stellen.
Für den Antrag müssen Sie Formulare ausfüllen.
Die Anträge finden Sie:

Die Anträge sind nicht in Leichter Sprache. 
Sie müssen kein Geld für den Antrag bezahlen.

So kann das Jobcenter den Antrag 
schnell bearbeiten:

  • Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein.
  • Alle Belege müssen dabei sein. 
  • Alle Angaben müssen stimmen.

Sprechen Sie noch wenig Deutsch?
Dann lassen Sie sich beim Antrag helfen:

  • Sie können eine Person zur Unterstützung 
    ins Jobcenter mitbringen.
  • Oder fragen Sie im Jobcenter, 
    ob eine Person für Sie übersetzen kann.
Bild: Zettel mit BA-Logo und Termin

Was müssen Sie beachten, 
wenn Sie Bürgergeld bekommen?

Das Jobcenter muss Sie erreichen können.
Das gilt ab dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen.

Sie müssen selbst zu Terminen kommen.
Dazu zählen Termine vom Jobcenter oder 
für Untersuchungen beim Arzt.
Vielleicht können Sie nicht zu einem Termin kommen. 
Zum Beispiel:

  • weil Sie krank sind.
  • weil Sie einen Bewerbungs-Termin haben. 

Dann melden Sie sich bitte sofort bei Ihrem
Jobcenter und nennen auch den Grund.

Ein Mann telefoniert mit einer Mitarbeiterin vom Job-Center.

Sie müssen sich beim Jobcenter melden,
wenn sich bei Ihnen etwas ändert.

Zum Beispiel:

  • Sie haben eine Arbeit gefunden.
  • Sie haben ein Studium angefangen.
  • Sie sind umgezogen.
  • Sie haben ein Kind bekommen.
  • Sie wohnen nicht mehr allein in Ihrer Wohnung.

Dann ändert sich auch, 
wie viel Bürgergeld Sie bekommen.

Melden Sie sich darum immer sofort 
bei Ihrem Jobcenter.
Sonst bekommen Sie vielleicht Probleme.
Zum Beispiel:

  • Sie müssen Geld zurückzahlen, 
    das Sie zu viel bekommen haben.
  • Sie müssen vielleicht eine Strafe zahlen,
    wenn Sie zu viel Geld bekommen haben.
Bild: Ein Bewerbung-Schreiben mit einem Foto

Sie müssen versuchen, 
selbst genug Geld zu verdienen.
Das bedeutet:

  • Sie müssen selbst nach Arbeit suchen.
  • Sie müssen sich für passende Arbeits-Stellen
    bewerben.
Bild: Mann hält Achtung-Schild in der Hand

Wir erklären Ihnen hier in Leichter Sprache:
Das ist Grundsicherung für Arbeitsuchende und 
das ist Bürgergeld.
Die Erklärungen stimmen.
Die Erklärungen sind aber nicht rechts-verbindlich.

Manchmal haben wir Sachen einfacher geschrieben.
Oder Sachen nicht erklärt, die sehr selten sind.
Der Text in Leichter Sprache würde sonst zu lang sein.

Bitte fragen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter,
wenn Sie mehr wissen wollen.