Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft:
Wenn es den Unternehmen schlecht geht.
Oder der Wirtschaft.
Die Unternehmen haben dann wenige Aufträge.
Ihr Arbeit-Geber hat dann vielleicht nicht genug Arbeit
für alle Mitarbeiter.
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft:
Wenn es den Unternehmen schlecht geht.
Oder der Wirtschaft.
Die Unternehmen haben dann wenige Aufträge.
Ihr Arbeit-Geber hat dann vielleicht nicht genug Arbeit
für alle Mitarbeiter.
Es kann sein:
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft:
Damit das nicht passiert.
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft mit Kurz-Arbeiter-Geld.
Der Arbeit-Geber muss das Kurz-Arbeiter-Geld beantragen.
Das Kurz-Arbeiter-Geld hilft den Arbeit-Nehmern:
Wenn die Arbeit-Nehmer weniger arbeiten.
Die Arbeit-Nehmer bekommen dann Geld
für nicht gearbeitete Stunden.
Man sagt auch:
Der Verdienst-Ausfall wird zum Teil ausgeglichen.
Und das Kurz-Arbeiter-Geld hilft dem Unternehmen.
Der Arbeit-Geber muss niemandem kündigen:
Weil die Bundes-Agentur für Arbeit
einen Teil vom Lohn bezahlt.
Das Kurz-Arbeiter-Geld gehört zur Arbeitslosen-Versicherung.
Sie können mehr Infos über das Kurz-Arbeiter-Geld
im Internet lesen: Merkblatt Kurzarbeitergeld
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Das Saison-Kurz-Arbeiter-Geld ist für Bau-Arbeiter.
Zum Beispiel:
Der Arbeit-Geber kann dann Saison-Kurz-Arbeit beantragen.
Sie können mehr Infos über das Saison-Kurz-Arbeiter-Geld
im Internet lesen: Merkblatt Saison-Kurzarbeitergeld
Die Infos sind in nicht in Leichter Sprache.
Der Arbeit-Geber ändert viel im Unternehmen.
Zum Beispiel:
Ein Teil vom Betrieb wird geschlossen.
Der Arbeit-Geber muss vielleicht viele Menschen entlassen.
Sie behalten dann Ihre Arbeit noch eine Weile.
Sie werden dann nicht sofort arbeitslos.
Sie bekommen so mehr Zeit:
Damit Sie eine neue Arbeit finden.
Sie können mehr Infos über das Transfer-Kurz-Arbeiter-Geld
im Internet lesen: Merkblatt Transferleistungen
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Der Arbeit-Geber beantragt das Kurz-Arbeiter-Geld.
Der Arbeit-Geber stellt den Antrag bei der Agentur für Arbeit.
Das Kurz-Arbeiter-Geld ist unterschiedlich hoch
für jeden Arbeit-Nehmer.
Die Höhe vom Kurz-Arbeiter-Geld richtet sich
nach der Höhe vom Verdienst-Ausfall.
Menschen bekommen mehr Kurz-Arbeiter-Geld:
Wenn sie ein Kind haben.
Und die Höhe vom Kurz-Arbeiter-Geld richtet sich danach:
Wie viel Geld die Menschen verdienen:
Wenn es keine Kurz-Arbeit gibt.
Sie verdienen mehr als 325 Euro im Monat.
Sie können im Internet lesen:
So wird die Höhe vom Kurz-Arbeiter-Geld ausgerechnet.
Berechnung Kurzarbeitergeld
Sie verdienen weniger als 325 Euro im Monat.
Sie können im Internet lesen:
So wird die genaue Höhe vom Kurz-Arbeiter-Geld ausgerechnet.
Berechnung Kurzarbeitergeld für Geringverdiener
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Sie können höchstens für 12 Monate
Kurz-Arbeiter-Geld bekommen.
Oder kürzer.
Die 12 Monate müssen nicht an einem Stück sein.
Sie können die Zeit vom Kurz-Arbeiter-Geld auch unterbrechen.
Zum Beispiel:
Ihr Arbeit-Geber hat einen Auftrag für 2 Monate.
Sie bekommen 2 Monate Ihr normales Gehalt.
Sie bekommen danach wieder Kurz-Arbeiter-Geld.
Aber:
Sie können nicht länger als 12 Monate zusammen
Kurz-Arbeiter-Geld bekommen.
Wenn Sie die Zeit vom Kurz-Arbeiter-Geld
3 Monate oder länger unterbrechen:
Die Zeit für die 12 Monate fängt von vorne an.
Sie können dann wieder 12 Monate
Kurz-Arbeiter-Geld bekommen.
Wir erklären Ihnen hier in Leichter Sprache:
Das ist Kurz-Arbeiter-Geld.
Die Erklärungen stimmen.
Die Erklärungen sind aber nicht rechts-verbindlich.
Manchmal haben wir Sachen einfacher geschrieben.
Oder Sachen nicht erklärt:
Die sehr selten sind.
Der Text in Leichter Sprache würde sonst zu lang.
Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit:
Wenn Sie mehr wissen wollen.