Aufstocker

Definition: Personen, die zusätzlich zu Arbeitslosengeld auch Bürgergeld erhalten

Auch: umgangssprachlicher Begriff für Erwerbstätige, die ihren Lohn mit Bürgergeld ergänzen

In manchen Fällen reicht Arbeitslosengeld nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. In solchen Fällen können Arbeitslose zusätzlich Bürgergeld beziehen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bezeichnet arbeitslose Erwerbsfähige, die zur Existenzsicherung beide Leistungen beziehen, als Aufstocker.

Die alltagssprachliche Verwendung dieses Begriffs weicht davon ab: Vielfach werden Erwerbstätige „Aufstocker“ genannt, wenn ihr Lohn nicht für den Lebensunterhalt reicht und sie darum zusätzlich Bürgergeld erhalten. Informieren Sie sich, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihr zu geringes Einkommen mit Bürgergeld ergänzen können. Die BA bezeichnet diese Leistungsempfänger als Ergänzer oder erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte.