Wenn Ihr Einkommen nicht für Ihren Lebensunterhalt beziehungsweise den Ihrer Bedarfsgemeinschaft reicht, können Sie es mit Bürgergeld ergänzen (umgangssprachlich: aufstocken). Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie angestellt oder selbstständig sind.
Sie können diese Leistung beim zuständigen Jobcenter beantragen.
Vorrangige Leistungen beachten
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie sogenannte vorrangige Leistungen beantragen, wenn Sie darauf Anspruch haben. Damit sind finanzielle Hilfen von anderen Trägern gemeint, die Ihnen oder Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft zustehen.
Vorrangige Leistungen sind zum Beispiel:
- Kindergeld
- Elterngeld
- Unterhaltsvorschuss des Jugendamts
- Renten
Wichtig:Wichtig: Wenn Sie trotz Einkommens und vorrangiger Leistungen hilfebedürftig sind, können Sie Ihr Einkommen zusätzlich mit Bürgergeld ergänzen.