Ein-Euro-Job

Definition: Ein-Euro-Jobs sind sozialversicherungsfreie Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen müssen. Sie werden auch als Arbeitsgelegenheiten bezeichnet.

Auch: Arbeitsgelegenheiten

Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) sind eine Hilfestellung auf dem Rückweg ins Berufsleben für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld. Sie dürfen nicht von jedem Unternehmen angeboten werden, sondern nur von geeigneten Trägern. Es kann sich zum Beispiel um Arbeit in einem Verein oder bei einer öffentlichen Einrichtung handeln. Durch die Tätigkeit darf kein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz gefährdet sein.

Wer einen Ein-Euro-Job und dadurch Mehraufwendungen hat, wird vom Jobcenter dafür entschädigt. Voraussetzung dafür ist, dass die Kosten angemessen sind. Der Träger wiederum erhält die Kosten für die Arbeitsgelegenheit erstattet. Ein-Euro-Jobs werden beim Jobcenter beantragt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite: Arbeitsgelegenheit