- einer Einrichtung der Jugendhilfe,
- einem Berufsbildungswerk,
- einer sonstigen Reha-Einrichtung oder
- einer Werkstatt für behinderte Menschen erbracht werden.
Die Beiträge zur Rentenversicherung werden von den Einrichtungen getragen. Die Agentur für Arbeit erstattet die Beiträge auf Antrag der Einrichtungen.
Was Sie beim Bezug von Übergangsgeld beachten müssen
Sie sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn Sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig waren. Ansonsten können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag pflichtversichern. Die Beiträge werden von der Agentur für Arbeit allein getragen.
Wer von der Rentenversicherungspflicht befreit ist, kann beantragen, dass die Agentur für Arbeit Beiträge übernimmt für:
- eine berufsständische Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung
- eine Lebensversicherung
- freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung
Füllen Sie dazu diesen Vordruck aus:
Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für behinderte Menschen