Alle Aktivitäten der BA werden in der Öffentlichkeit aufmerksam und kritisch verfolgt. Als größte Bundesbehörde, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert wird, hat die BA die Pflicht, ihre Aufgaben loyal, unparteiisch, rechtmäßig und zum Wohl der Allgemeinheit zu erfüllen.
Dieser Verhaltenskodex gilt als Richtschnur für alle Beschäftigten in der BA und kann auch für Partner, die im Auftrag der BA tätig werden, vertraglich festgeschrieben werden.
Unser Selbstverständnis
Das Handeln der BA ist zu jedem Zeitpunkt transparent und nachvollziehbar. Das gilt für die tägliche Erledigung der Aufgaben wie für die Geschäftspolitik. Kunden und die Öffentlichkeit im Allgemeinen müssen Vertrauen in die Integrität der BA haben. Daher legt die BA größten Wert auf zuverlässige Daten, jederzeit nachprüfbare Entscheidungen und aktive Korruptionsprävention. Auftretende Fälle von Datenmanipulation und von Korruption werden konsequent verfolgt.
Für die tägliche Arbeit ergeben sich daraus folgende Richtlinien:
- positiv:Alle dienstlichen Handlungen sind nachvollziehbar und rechtlich begründet.
- positiv:Alle Daten sind korrekt erfasst und unter Beachtung des Sozialdatenschutzes gespeichert.
- positiv:Führungskräfte sind Vorbilder für Transparenz und nachvollziehbare Entscheidungen. Sie räumen der Datenqualität hohe Priorität ein und kämpfen gegen Korruption.
- positiv:Alle Mitarbeiter stehen in der Pflicht, durch sorgfältiges und gewissenhaftes Handeln hohe Datenqualität zu garantieren und Korruption zu verhindern.
- positiv:Eine korrekte und unparteiische Aufgabenerfüllung ist unsere Aufgabe - Belohnungen, Geschenke oder Vergünstigungen dafür lehnen wir ab.
- positiv:Wer auf rechtswidrige Entscheidungen oder Korruption aufmerksam macht, ist kein Denunziant, sondern beweist Zivilcourage und hilft, ggf. Straftaten aufzudecken.
Unsere Verhaltensgrundsätze
- positiv:Wir sind ehrlich beim Erheben, Erfassen und Weitergeben von Daten.
- positiv:Wir treffen keine Entscheidungen in Fällen, in denen wir persönlich befangen sind. Wir bearbeiten keine Anträge von Angehörigen oder Freunden und schließen keine Verträge mit uns nahestehenden Personen ab [vgl. § 16 SGB X (Ausgeschlossene Personen)].
- positiv:Soweit wir mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen betraut oder im Einkauf tätig sind, nehmen wir an keiner Angebotsbewertung teil, wenn wir zu einem der Mitbieter in einer persönlichen Beziehung stehen [vgl. § 6 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten)].
- positiv:Wir nehmen nie Geld als Belohnung oder Geschenk für eine dienstliche Handlung an. Sollte sich die Annahme von sonstigen Geschenken oder Belohnungen im Ausnahmefall nicht vermeiden lassen, informieren wir unsere/n Vorgesetzte/n und holen deren/dessen Genehmigung ein.
- positiv:Korruptionsversuche wehren wir ab und informieren unverzüglich unsere/n Vorgesetzte/n oder einen Mitarbeiter des Bereichs Compliance.