Tipp:Definition Compliance: Für die Bundesagentur für Arbeit bedeutet Compliance neben der ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung und der Einhaltung von Gesetzen und Regelungen auch die Beachtung und Pflege ethisch-moralischer Grundsätze, wie zum Beispiel Integrität, Verlässlichkeit und vorurteilsfreies Verhalten jedes einzelnen Beschäftigten.
Compliance
Unparteiisch, rechtmäßig, transparent und zum Wohl der Allgemeinheit – auf diese Grundsätze ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrem Handeln verpflichtet. Ein umfassendes Compliance-Management-System gewährleistet, dass diese Grundsätze eingehalten werden. Informieren Sie sich über seine Prinzipien und Prozesse.
System der Prävention und Bekämpfung von Korruption und sonstigen strafbewehrten Handlungen bei der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Pflicht, ihre Aufgaben loyal, unparteiisch, rechtmäßig und zum Wohl der Allgemeinheit zu erfüllen. Das Handeln der BA muss zu jedem Zeitpunkt transparent und nachvollziehbar sein. Kunden und die Öffentlichkeit im Allgemeinen müssen Vertrauen in die Integrität der BA haben.
Der Vorstand der BA räumt der Integrität der BA einen hohen Stellenwert ein. Deshalb wurde ein umfassendes System zur Prävention und Bekämpfung von Korruption und sonstigen strafbewehrten Handlungen installiert. Dieses System enthält eine Vielzahl an Maßnahmen und Vorkehrungen zur Risikominimierung.
Maßnahmen der Prävention sind die Grundlage für die erfolgreiche Abwehr von Korruptionsgefahren
- Anwendung der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung
- Schulungen zu Compliance und zur Korruptionsprävention
- Regelmäßige Analyse und Feststellung von besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten
- Festlegung der Verhaltensweise zum grundsätzlichen Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Beschäftigte
- Öffentliche Ausschreibung von Gütern und Dienstleistungen
- Trennung von Planung, Vergabe und Abrechnung bei öffentlichen Aufträgen
Schaffung effektiver Strukturen zur Gewährleistung einer konsequenten Aufdeckung von Einzeltaten
- Implementierung eines Hinweisgebersystems, um interne und externe Hinweise auf mögliche rechtswidrige Handlungen sowie Verstöße gegen interne Vorschriften und Verhaltensregeln von Beschäftigten und/oder Dritten zu erhalten
- Beauftragung eines unabhängiger Antikorruptionsbeauftragten, der vertrauliche und anonyme Hinweise entgegennimmt
- Compliance-Bereich als Ansprechpartner für Hinweisgeber und Strafverfolgungsbehörden sowie zur Durchführung von internen Sachverhaltsermittlungen
- Enterprise Fraud Management zur Analyse, Aufdeckung und Vermeidung von Vermögensschäden und strafbaren Handlungen
Umfassende Aufarbeitung der Sachverhalte ist Basis der Risikobewertung
- Grundsatz, dass jeder eingehende Hinweis aufgegriffen wird und eine konsequente straf- und/oder arbeits- bzw. dienstrechtliche Verfolgung stattfindet
- Umfassende Aufarbeitung von Einzelfällen von Korruption und sonstigen Rechtsverstößen
- Erstattung einer Strafanzeige bei Vorliegen eines hinreichenden Anfangsverdachtes
- Umfassende Unterstützung der Ermittlungsbehörden durch Amtshilfe
- Durchführung anlassbezogener Kontrollen der Geschäftsprozesse und internen Kontrollsysteme
Risikobewertung ist die Grundlage für die Weiterentwicklung präventiver Maßnahmen, die zur Risikominimierung führen sollen
- Weiterentwicklung der Geschäftsprozesse aufgrund der Erkenntnisse der Risikobewertung
- Optimierung vorhandener und Implementierung neuer interner Kontrollsysteme
Tipp:Die BA ist freiwilliges Mitglied bei Transparency International – einer nichtstaatlichen Organisation, die Korruption bekämpft.
Der Verhaltenskodex der BA enthält Grundsätze für die tägliche Arbeit
- Der Verhaltenskodex enthält das Selbstverständnis der Bundesagentur für Arbeit und die daraus sich ergebenden Leitlinien sowie die Verhaltensgrundsätze.
- Die in Form eines Leporellos zusammengefassten Grundsätze bilden die Richtlinien für die tägliche Arbeit aller Beschäftigten.